Auszubildende sind keine Minijobber
Auszubildende können nicht als Minijobber abgerechnet werden. Dir Gründe finden Sie hier.
Auszubildende können nicht als Minijobber abgerechnet werden. Dir Gründe finden Sie hier.
Auch wenn Azubis im Midijobbereich verdienen, handelt es sich nicht um einen Midijob.
Auszubildende sind keine Minijobber
BGJ: Ausbildung oder Minijob oder wie muss das BGJ abgerechnet werden? In vielen Ausbildungsberufen ist ein BGJ (= Berufsgrundjahr) vorgeschrieben. Nun stellt sich für die Lohnabrechner oftmals die Frage: Ist ein BGJ Ausbildung oder Minijob?
Bald beginnt in vielen Betrieben für die neuen Azubis der Ernst des Lebens. Die neuen Auszubildenden starten dann nämlich die Berufsausbildung. Für die neuen Lehrlinge beginnen dann aufregende Tage, aber auch im Betrieb merkt man in den ersten Tagen mit neuen Azubis eine gewisse Spannung. Im Lohnbüro werden diese Dinge vielfach natürlich etwas nüchterner betrachtet.…
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