Krankmeldung auch bei Ferienjob
Auch kurzfristige Aushilfen in einem Ferienjob müssen eine Krankmeldung bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
Auch kurzfristige Aushilfen in einem Ferienjob müssen eine Krankmeldung bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
In den Wintermonaten häufen sich die Fragen zur Krankmeldung von Minijobbern. Hier stellt sich vielfach die Frage, ob auch Minijobber eine Krankmeldung benötigen und ob und ab wann ein ärztliches Attest vorzulegen ist.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Minijobber ist erforderlich. Denn Minijobber sind in diesem Zusammenhang wie Ihre übrigen Arbeitnehmer auch zu behandeln. Das heißt neben den Arbeitnehmerrechten, wie der Anspruch auf Lohnfortzahlung, hat der Minijobber natürlich auch Pflichten, wenn er arbeitsunfähig erkrankt.