Kurzfristige Aushilfen: Arbeitszeiten sind aufzuzeichnen
Die Arbeitszeiten sind auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen arbeitstäglich aufzuzeichnen. Dabei sind tatsächlicher Beginn, Ende und die Dauer zu dokumentieren.
Die Arbeitszeiten sind auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen arbeitstäglich aufzuzeichnen. Dabei sind tatsächlicher Beginn, Ende und die Dauer zu dokumentieren.
Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten ist für Minijobbern zwingend vorgeschrieben. Viele Betriebe vernachlässigen aber genau diese Arbeitszeitaufzeichnungen bei ihren Minijobbern. Das führt in den durchgeführten Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger regelmäßig zu Beanstandungen durch die Prüfer und im Extremfall zu Bußgeldern.
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben? Diese Frage stellen sich viele Minijobber, wenn sie neben einem bestehenden Minijob einen weiteren Minijob ausüben möchten. Die Antwort ist – wie so oft – mit einem „ja, aber…“ verbunden. Es kommt natürlich auf die Einzelheiten an. Wichtig bei den folgenden Ausführungen: Es darf kein versicherungspflichtiger Hauptjob ausgeübt werden.…
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Beim Minijob im Privathaushalt sind die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung günstiger als bei Minijobbern, die in einem gewerblichen Betrieb beschäftigt sind. Die günstigeren Sozialbeiträge sollen ein Anreiz für die Privathaushalte sein, die Haushaltshilfen regulär und nicht „schwarz“ zu beschäftigen.
Ein schwieriges Thema ist das Zusammenspiel von Praktikanten und Mindestlohn. Die Lohnabrechner fragen sich bei Praktika stets, ob der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen ist. Ein aktuelles Urteil vom Bundesarbeitsgericht sorgt für etwas mehr Klarheit.
Überstunden im Minijob gibt es natürlich immer wieder. Gerade Minijobber werden gern flexibel eingesetzt, um Arbeitsengpässe abzufangen. Da diese Engpässe in der betrieblichen Praxis nur bedingt planbar sind. Kommt es auch zu Überstunden im Minijob. Diese Überstunden müssen Sie dann natürlich auch aufzeichnen.
Ehegatten zu beschäftigen ist möglich – auch im Minijob. Allerdings sollten dabei ein paar Besonderheiten beachtet werden, damit die Betriebsprüfung nicht böse endet.
Die Gleitzonenberechnung 2019 unterscheidet sich nur unwesentlich von der Gleitzonenberechnung des Vorjahres. Ursprünglich waren wesentlich weitreichendere Änderungen zum 1.1.2019 im Bereich der Gleitzone geplant. Diese Änderungen wurden jedoch zwischenzeitlich auf den Sommer 2019 verschoben. Daher bleibt es hinsichtlich des Gleitzonenbereichs als auch bei der Gleitzonenberechnung 2019 zunächst bei kleineren Änderungen.
Die Kurzfristigkeitsgrenzen 2019 ändern sich erstaunlicherweise nicht. Mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 wurden die Kurzfristigkeitsgrenzen von zwei Monaten bzw. 50 Arbeitstagen ausgeweitet. Somit betrugen die Zeitgrenzen für kurzfristigen Beschäftigungen seit 2015 drei Monaten bzw. 70 Arbeitstage.