Maximal 10 Stunden Arbeitszeit im Minijob
Die Wochenstundenzahl bei Minijobbern steht zwar nicht ausdrücklich im Gesetz. Es dürfen jedoch nicht mehr als 10 Stunden die Woche sein – maximal.
Die Wochenstundenzahl bei Minijobbern steht zwar nicht ausdrücklich im Gesetz. Es dürfen jedoch nicht mehr als 10 Stunden die Woche sein – maximal.
Mindestlohn steigt auf 12 Euro ab 1.10.2022. Voraussichtlich gilt dieser Mindestlohn bis Ende 2023.
Minijobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung geht es vorrangig um den geringen Verdienst. Denn der Monatsverdienst bei Minijobs ist begrenzt. Doch wie viele Stunden darf ein Minijobber arbeiten, ohne dass die Minijobgrenze überschritten wird?
Zum 16. Februar ist stets der Lohnnachweis für das abgelaufene Kalenderjahr an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Problematisch ist hierbei oft die Ermittlung der Arbeitsstunden, die sich ebenfalls im Lohnnachweis befinden müssen. Der Vollarbeiterrichtwert kann hier als sinnvolle Pauschale auch für die Minijobber genutzt werden.
Im Februar 2021 sind die Lohnnachweise an die zuständigen Unfallversicherungsträger zu senden. Die Lohnnachweise enthalten die meldepflichtigen Entgelte zur Unfallversicherung für die im vergangenen Jahr beschäftigten Arbeitnehmer. Das gilt selbstverständlich auch für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen. Auch diese sind im Lohnnachweis zu melden.
Bei Minijobs ist auch das unfallversicherungspflichtige Entgelt an die Unfallversicherung per Lohnnachweis zu übermitteln.
Für 2016 muss erstmalig ein elektronischer Lohnnachweis zur Unfallversicherung versendet werden. In diesem neuen elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung sind auch die Entgelte und Arbeitsstunden Ihrer Minijobber und kurzfristigen Aushilfen zu melden. Elektronischer Lohnnachweis noch kein Ersatz für Papier-Lohnnachweis Nachdem seit mehreren Jahren erfolglos versucht wurde einen elektronischen Lohnnachweis zu konzipieren, der auch tatsächlich von…
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