Arbeitslos und Minijob – das ist zu beachten
Arbeitslose im Minijob sind eine besondere Spezies in der Lohnabrechnung – oder besser gesagt in punkto Personalführung.
Arbeitslose im Minijob sind eine besondere Spezies in der Lohnabrechnung – oder besser gesagt in punkto Personalführung.
Kurzfristige Aushilfen sind beliebt, da sie für kurzfristige Arbeitseinsätze optimal eingesetzt werden können. Da keine Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber anfallen, verspricht diese Beschäftigungsart einen Gewinn für beide Seiten. Aber Vorsicht! Sie sollten Arbeitslose nicht als Aushilfen einstellen. Bevor jetzt einige von Ihnen den Kopf schütteln. Frei nach dem Motto: Wie kann denn so etwas…
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