Jahresmeldung zur Unfallversicherung für Minijobs (UV-Jahresmeldungen)
Seit 2016 müssen Sie zusätzlich zu den Sozialversicherungsmeldungen auch noch eine Jahresmeldung zur Unfallversicherung für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen erstellen. Diese UV-Jahresmeldungen sind für alle Arbeitnehmer, die im Jahr 2016 abgerechnet worden zu erstellen und bis spätestens 16.2.2017 zu versenden.