Minijobber darf 520 Euro überschreiten
Das Überschreiten der Minijobgrenze kann zulässig sein, wenn es gelegentlich und unvorhersehbar eintritt. Außerdem darf die Minijobgrenze nur um einen bestimmten Wert überschritten werden.
Minijobs heißen nunmehr 520-Euro-Kräfte. Denn die Minijobgrenze ist seit 1.10.2022 auf 520 Euro monatlich angehoben worden.
Minijobgrenze steigt zum 1.10.2022 auf 520 Euro – Auswirkungen auf Minijobs und Entgeltabrechnung.
Die Minijobgrenze steigt ab 1.10.2022 auf 520 Euro. Welche Auswirkungen hat dies auf den Betrieb und den MInijobber?