Steuer-ID – Anforderung durch Arbeitgeber möglich
Die Steuer-ID ist seit geraumer Zeit ein wichtiges Merkmal in der Entgeltabrechnung. So werden über diese Steuer-ID bei steuerpflichtigen Arbeitnehmern die ELStAM, also die Steuerabzugsmerkmale abgerufen. Aber auch bei Minijobbern ist die Angabe der Steuer-ID in den Sozialversicherungsmeldungen Pflicht. Das gilt auch, wenn sie mit 2 Prozent Pauschsteuer abgerechnet werden.
Bei der steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-ID) handelt es sich um eine 11-stellige Nummer, die im Grunde jeder Bürger mit Geburt erhält. Sie findet sich in aller Regel in den aktuellen Steuerunterlagen.
In der betrieblichen Entgeltabrechnung ist die Steuer-ID fester Bestandteil der Informationen, die der Betrieb vom Mitarbeiter benötigt, um die Entgeltabrechnung zu erstellen. Neben dem Abruf der ELStAM ist die Steuer-ID auch bei Minijobbern zwingend erforderlich. Denn die Steuer-ID muss in den Sozialversicherungsmeldungen mit angegeben werden – das gilt auch, wenn der Minijobber nicht nach Steuerklasse, sondern mit der zweiprozentigen Pauschsteuer abgerechnet wird.
In der Praxis legen die Arbeitnehmer die Steuer-ID beim Beschäftigungsbeginn dem Arbeitgeber vor, so dass dieser die Entgeltabrechnung und die erforderlichen Meldungen erstellen kann.
Leider schaffen das aber nicht alle Arbeitnehmer, so dass sich ein lästiges Warten im Personalbüro einstellt. Genauer gesagt, ist es häufiger ein regelmäßiges Erinnern des Arbeitnehmers, wo denn seine Steuer-ID bleibe, und ein Vertrösten durch den Mitarbeiter „muss ich nur heraussuchen“. Das ist für alle Beteiligten nervig und kostet unnötig Zeit.
Neu- Arbeitgeber kann Steuer-ID anfragen
War es in der Vergangenheit der Fall, dass die Steuer-ID nur über den Arbeitnehmer (es sind persönliche Daten) bei der Finanzverwaltung angefragt werden konnten, kann nun auch eine Anfrage des Arbeitgebers bei der Finanzverwaltung für die Steuer-ID erfolgen.
Der Arbeitgeber kann dazu einen formlosen Antrag stellen unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift des Arbeitnehmers. Ferner benötigt der Arbeitgeber noch eine Vollmacht des Arbeitnehmers, um die Steuer-ID beantragen zu können.
Als Vollmacht sollte eine kurze Bestätigung des Arbeitnehmers ausreichen.
Musterformulierung Vollmacht Steuer-ID
Hiermit bevollmächtige ich meinen Arbeitgeber, die Musterfirma GmbH, die steuerliche Identifikationsnummer für mich, Erna. Emsig, geboren am 1.1.2000, zu beantragen.
Erna Emsig
Lange Feldstraße 7
12345 Berlin
Steuer-ID bei Minijobs anfordern
Bei Minijobs, die im Zuge einer anstehenden Arbeitsspitze eingestellt werden, kommt es häufig dazu, dass bei der Einstellung nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Gerade in diesen Fällen bietet sich die Anforderung der Steuer-ID durch den Arbeitgeber an, um die nötigen Daten für die Lohnabrechnung bereit zu haben. Daher sollten Sie bei einer nicht vorhandenen Steuer-ID am besten gleich die Vollmacht zur Anforderung einer Steuer-ID unterschreiben lassen.
Die Steuer-ID kann hier online beantragt werden