Die Minijobgrenze in Höhe von 450 Euro ist derzeit in der Diskussion. Durch den stetigen Anstieg des Mindestlohns verringert sich nämlich jährlich die Anzahl der Arbeitsstunden für die Minijobber. Das soll nun geändert werden.
Minijobgrenze versus Mindestlohn
Seit dem Jahr 2015 gilt in Deutschland der allgemeine Mindestlohn. Für die Jahre 2015 und 2016 betrug er noch 8,50 Euro je Stunde. In den Jahren 2017 und 2018 betrug der Stundenlohn bereits 8,84 Euro und ab 2019 gilt ein Stundenlohn von 9,19 Euro. Ab dem Jahr 2020 steigt er dann -das ist bereits beschlossene Sache – auf 9,35 Euro je Stunde.
Neben den Kostensteigerungen haben die Betriebe aber insbesondere bei der Einsatzplanung ihrer Minijobber ein Problem, wenn der Mindestlohn steigt. Denn durch die starre 450-Euro-Minijobgrenze führt ein Anstieg des Mindest-Stundenlohns zu einer stetigen Verringerung der möglichen Stundenzahl für die Minijobber.
Jahr | Mindestlohn | Wochenstunden maximal |
2015 | 8,50 Euro | 12,2 Std. |
2016 | 8,50 Euro | 12,2 Std. |
2017 | 8,84 Euro | 11,7 Std. |
2018 | 8,84 Euro | 11,7 Std. |
2019 | 9,19 Euro | 11,2 Std. |
2020 | 9,35 Euro | 11,1 Std. |
Sie sehen selbst, dass die möglichen Einsatzzeiten von Jahr zu Jahr weniger werden. Die Betriebe haben daher zunehmend ein Problem die anfallende Arbeit mit den zur Verfügung stehenden Minijobbern zu decken.
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Lösungsidee: Minijobgrenze 2020 auf 500 Euro
In einem Eckpunktepapier zu einem Bürokratieentlastungsgesetz III ist angedacht die Minijobgrenze zu dynamisieren. Dabei soll die Entwicklung der Minijobgrenze an den Mindestlohn gekoppelt werden und dann regelmäßig – bei einem Anstieg des Mindestlohns angepasst werden.
In der Diskussion ist derzeit eine Anhebung der Minijobgrenze auf 500 Euro monatlich (= 6.000 Euro jährlich). Sollte diese gesetzliche Anpassung tatsächlich umgesetzt werden, dann könnten Sie ab 2020 die Minijobber (wie 2015/2016) wieder rund 12 Stunden wöchentlich einsetzen.
Ob diese Anpassung tatsächlich zum 1.1.2020 kommt ist derzeit aber noch nicht geklärt. Denn im Moment liegt zu dem Bürokratieentlastungsgesetz III noch kein Gesetzentwurf vor. Es bleibt somit also zu hoffen, dass das politische Berlin nach der Sommerpause aktiv wird.
Aktualisierung (27.1.2020): Im Gesetzentwirf des BEG III hat der Gesetzgeber die Anhebung der Minijobgrenze 2020 nicht mit aufgenommen. Es bleibt also bei 450 Euro bei der Minijobgrenze 2020.
Ab wann bekommt man die 500 Euro Minijob bitte geben Sie Nachricht wenn Sie das Schreiben bekommen haben.
Guten Abend,
die Anhebung der Minijobgrenze hat die Politik leider zum Jahreswechsel 2019/2020 verworfen. Es werden regelmäßig Anläufe genommen die Minijobgrenze zu erhöhen, doch bislang hat dies der Gesetzgeber nicht umgesetzt.
Es bleibt also derzeit bei der Minijobgrenze in Höhe von 450 Euro.
Viele Grüße
Marc Wehrstedt
Hauptsache Ihre Diäten werden erhöht…Dreckland