Derzeit planen einige Politiker die Minijobgrenze 2019 steigen zu lassen. Zur Begründung geben Sie letztlich an, dass durch den ansteigenden Mindestlohn, die Arbeitsmöglichkeiten für Minijobber immer stärker eingeschränkt werden und auch die Betriebe Ihre Minijobber nicht mehr zielführend einsetzen können.
Steigt die Minijobgrenze 2019?
Zum Jahresbeginn 2019 soll die Gleitzone umbenannt und auch der Entgeltbereich der (ehemaligen) Gleitzone ausgeweitet werden. Daher stellt sich in vielen Betrieben die Frage, ob auch die Minijobgrenze 2019 ansteigt. Denn gerade durch die Anhebung des Mindestlohns ab 2019 wird es in vielen Betrieben schwierig die Arbeit mit den Minijobbern weiter bewältigen zu können.
Aus betrieblicher Sicht ist deshalb eine Anhebung der Minijobgrenze 2019 zu begrüßen. Doch was sagt die Politik dazu? Das zuständige Ministerium hat sich dazu noch gar nicht geäußert. Es gibt bislang dazu keinen Gesetzesentwurf aus dem BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales).
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Minijobgrenze 2019 soll steigen – das sagt NRW
Doch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ein Gesetz zur Dynamisierung der Minijobgrenze und der Gleitzonenobergrenze eingebracht. Danach soll die Minijobgrenze an den Mindestlohn gekoppelt werden. Damit würde sich die Minijobgrenze letztlich bei jedem Anstieg des Mindestlohns auch erhöhen.
Nach dem Vorschlag soll die Minijobgrenze das 53-fache des Mindestlohns je Stunde betragen und die Gleitzonenobergrenze soll das 148-fache betragen. Damit würde die Minijobgrenze 2019 deutlich auf 487,07 Euro im Jahr 2019 steigen. Die Gleitzonenobergrenze würde sich dann auf 1.360,12 Euro erhöhen.
Minijobgrenze 2019 – Vorschlag der FDP
Ende September 2018 ist auch aus der FDP ein Vorschlag zur Anhebung der Minijobgrenze 2019 bekannt geworden. Der Vorschlag geht im Grunde in dieselbe Richtung wie der NRW-Vorschlag.
Es wird auch hier die Verringerung der Stundenzahl der Minijobber durch den Anstieg des Mindestlohns als Problem erkannt, das gerade Hotel- und Gaststättenbetriebe vor große Probleme stellt. Aber auch in der Pflege oder im Einzelhandel sind viele Minijobber beschäftigt, die 2019 weniger arbeiten werden.
Der FDP-Vorschlag verfolgt ebenfalls eine Koppelung der Minijobgrenze an den Mindestlohn und fordert einen Anstieg der Minijobgrenze 2019 auf das 60-fache des Mindestlohns. Dies würde für die Minijobgrenze 2019 einen Wert von 551,40 Euro bedeuten.
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Minijobgrenze an den Mindestlohn koppeln?
Ob die beiden Vorschläge tatsächlich Bestand haben werden, bleibt abzuwarten. Fest steht aber, dass in vielen Branchen ab 2019 durch den Anstieg des Mindestlohns im kommenden Jahr einige Probleme zu erwarten sind, die anfallenden Arbeiten zu erledigen.
Im Pflegebereich sind viele Betriebe darauf angewiesen, Minijobber als Springer einzusetzen, um kurzfristige Arbeitsausfälle aufgrund von Krankheit abzufangen. Doch diese Springer werden im kommenden Jahr (auch der Pflegemindestlohn steigt) noch weniger Arbeitszeit zur Verfügung haben.
Eine andere rage ist sicher aber auch, ob eine Kopplung der Minijobgrenze an den Mindestlohn sinnvoll und in der täglichen Arbeit praktikabel ist. Die 450-Euro-Minijobgrenze hat sich bei allen Beteiligten als feste Kennzahl etabliert. Würde die Minijobgrenze nun nahezu jährlich einen anderen (krummen) Wert annehmen, würde es in der Beurteilung von Minijobbern sicher häufig zu falschen Beurteilungen kommen, da die aktuelle Minijobgrenze nicht bekannt ist. Das wäre aber sicher auch nicht wünschenswert.
Vielleicht sollte aber tatsächlich darüber nachgedacht werden die Minijobgrenze 2019 (oder auch 2020) zu erhöhen. Aber dann auf einen festen Betrag, zum Beispiel 500 Euro im Monat und nicht auf Werte mit Nachkommastellen, die selbst ausgewiesene Fachleute erst über zwei Ecken ausrechnen müssen.
Minijobgrenze 2019 bleibt bei 450 Euro
Aktuell ist kein Anstieg der Minijobgrenze 2019 geplant.
letzte Aktualisierung 24.11.2018
Meine Frau arbeitet als Minijobberin im Pflegedienst. Ihr Stundenlohn wurde in den letzten Jahren nach und nach angehoben. Deshalb macht sie wie viele Ihrer Berufskollegen immer weniger Stunden. Die Alternative in die Gleitzone zu wechseln kommt überhaupt nicht in Frage! Jetzt arbeitet Sie ca 43 Stunden im Monat bei 450 Euro. Würde sie z.B. das Doppelte arbeiten hätte sie brutto ca 900,– Euro.
In Steuerklasse 5 verbleiben Ihr dann noch so ca 620 Euro. Aber Ich zahle bei meiner Steuerveranlagung auch noch mal ca 1.000,– Euro drauf. Zieht man die monatlich davon ab, verbleiben noch gerade 535 Euro. 43 Stunden Mehrarbeit im Monat, dafür 85 Euro mehr in der Tasche, macht pro Stunde 2 Euro. Das ist doch völlig sinnlos. Also dringend die 450,– Grenze auf mindestens 550,– Euro anheben
Ja, ich, stimme zu! Ich habe genau dasselbe Problem. Ich arbeite auch auf Minijob in der Pflege und habe inzwischen „nur noch“ 32 Stunden im Monat, dann sind die 450 Euro bereits ausgeschöpft! Bei Lohnsteuerklasse 5 lohnt sich da einfach keine Teilzeittätigkeit, ich habe 3 kleine Kinder….
Ich bin Erwerbsminderungsrentner und habe eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro
(14×450 Euro) damit mir die Rente nicht gekürzt wird. Wurde ja ganz großzügig beschlossen. Also kein Minijob mehr. Da werden dann Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Peggy sagt:
Ich stimme Beraterin vom 04.03.2019 zu.Bin ebenfalls im Pflegedienst und mir fallen Stunden weg, die meine Arbeitgeber aber dringend bräuchte. Eine Anhebung von 450.- auf 550.- wäre dringend notwendig, dadurch könnte man auch etwas mehr Rentenbeiträge zahlen als die 16.65 Euro.
hätten Politiker über Ihre Diäten zu entscheiden, wäre der Beschluß an einem Tag erldigt. (siehe Landtag Berlin) es ist einfach traurig.