Regelaltersgrenze in Deutschland
Die Regelaltersgrenze hat zahlreiche Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung von Beschäftigten. Denn abhängig von der (geltenden) Regelaltersgrenze, sind Besonderheiten bei der Beurteilung hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht und Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung zu beachten. Anders formuliert, das Erreichen der Regelaltersgrenze kann vor Beitragspflicht schützen.
Dies gilt jedoch meist nicht für den Arbeitgeber. Im Lohnbüro sollten Sie das Thema Regealtersgrenze jedoch im Blick haben und wissen, wann welche Beschäftigten(jahrgänge) die regelaltersgrenze erreichen.
Beschäftigte sollten sich ebenso über „ihre Regelaltersgrenze“ frühzeitig informieren, denn ab dem Zeitpunkt ist der Bezug einer (regulären) Altersrente möglich. Ebenso bedeutet das Erreichen der Regelaltersgrenze oftmals automatisch das Ende des Arbeitslebens. Denn in zahlreichen Arbeitsverträgen ist diese als Beschäftigungsende vermerkt.
Es lohnt sich also die Regelaltersgrenze etwas genauer zu betrachten.
Regelaltersgrenze
Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 in Ein-Monats-Schritten und von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten. Für Personen, die zwischen 1946 und 1963 geboren sind, gilt somit noch eine Regelaltersgrenze von „unter 67“.
Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze |
bis 1946 | 65 Jahre |
1947 | 65 Jahre und 1 Monat |
1948 | 65 Jahre und 2 Monate |
1949 | 65 Jahre und 3 Monate |
1950 | 65 Jahre und 4 Monate |
1951 | 65 Jahre und 5 Monate |
1952 | 65 Jahre und 6 Monate |
1953 | 65 Jahre und 7 Monate |
1954 | 65 Jahre und 8 Monate |
1955 | 65 Jahre und 9 Monate |
1956 | 65 Jahre und 10 Monate |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
1964 | 67 Jahre |
Die Regelaltersgrenze ist übrigens in Ihrer Lohnsoftware oftmals bereits integriert, so dass Sie rechtzeitig über das Erreichen der Grenze informiert werden.
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