Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Altersvollrentnern
Die Beschäftigung von Minijobbern mit Altersrentenbezug ist keine Seltenheit. Doch wie wirkt sich dies auf die Rentenversicherungspflicht bei dem Minijobber aus?
Die Beschäftigung von Minijobbern mit Altersrentenbezug ist keine Seltenheit. Doch wie wirkt sich dies auf die Rentenversicherungspflicht bei dem Minijobber aus?
Die Regelaltersgrenze steigt in den kommenden Jahren allmählich bis auf ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren an. Diese Grenze ist auch für die versicherungsrechtliche Beurteilung in der betrieblichen Entgeltabrechnung immer wieder heranzuziehen.
Die Inflationsausgleichsprämie kann auch an Minijobber gezahlt werden. Betriebe können diese Chance nutzen und Sozialabgaben einsparen.
Rund 700.000 Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk kommen in den Genuss des Branchenmindestlohns. Darunter befinden sich auch zahlreiche Minijobber.
Beamte im Minijob haben einige Vorzüge für den Betrieb – denn mit der Beschäftigung eines Beamten entfallen regelmäßig die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge.
Die Lohnsteuerbescheinigung ist auch für Minijobber zu versenden, wenn diese steuerpflichtig beschäftigt sind.
Der Wechsel von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in einen Minijob birgt einige Stolpersteine. Die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt, finden Sie hier.
Die Kosten für Minijobber aus Arbeitgebersicht (Arbeitgeberbelastung) ist auch 2023 hoch. Arbeitgeber zahlen rund 30 Prozent zusätzlich zum Lohn.
Die Jahresmeldungen für die Minijobber sind bis spätestens 15.2.2023 zu übermitteln. Diesmal gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
Der Berechnungsfaktor F zur Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme bei Midijobs ändert sich ab 1.1.2023. Dadurch ergibt sich für 2023 eine neue Berechnungsformel für Midijobs. Ferner ist auch der Entgeltbereich bei den Midijobs ausgeweitet worden.