Sachbezugswerte 2024

Sachbezugswerte 2024 stehen fest

Die Sachbezugswerte werden jährlich angepasst. So auch 2024, es gelten neue (höhere) Sachbezugswerte.

Arbeitgeberbeitrag Minijob 2024

Arbeitgeberbeiträge 2024 für Minijobber stabil

Die Arbeitgeberbeiträge für Minijobber bleiben 2024 stabil, so dass nur der höhere Lohn für einen Beitragsanstieg sorgen dürfte.

Minijobgrenze 2024

Minijobgrenze 2024 steigt

Die Minijobgrenze steigt aufgrund der Mindestlohnanpassung zum 1.1.2024

Lohnsteuerjahresausgleich

Lohnsteuerjahresausgleich bei Minijobbern?

Zum Jahresende steht in der Lohnabrechnung der Lohnsteuerjahresausgleich auf dem Programm – doch gilt das auch für Minijobber?

Übergangsregelung Midijobbereich 2023

Ende der Übergangsregelung für Midijobs

Zum 31.12.2023 endet die Übergangsregelung für Midijobber. Soll es sich 2024 auch weiterhin um versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit Krankenversicherungsschutz handeln, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer handeln.

Ausbildung und Minijob möglich

Ausbildung und Minijob beim selben Arbeitgeber

Es handelt sich nicht um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis, wenn Ausbildung und Minijob bei einem Arbeitgeber ausgeübt werden.

Minijobgrenze 2024

Minijobgrenze 2024 soll steigen

Die Minijobgrenze steigt 2024 auf 538 Euro im Monat.

Bürgergeld

Minijob und Bürgergeld

Auch Bezieher von Bürgergeld können einen Minijob ausüben. Hierbei gelten aber bestimmte Grenzen für die Anrechnung. Die ersten 100 Euro aus einem Minijob sind aber anrechnungsfrei.

Midijob richtig beurteilen

Midijob richtig beurteilen

Arbeitnehmer, deren regelmäßig Entgelt im Bereich von 520,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich liegt, sind im Übergangsbereich beschäftigt. Inzwischen hat sich für diesen Übergangsbereich der Begriff „Midijob“ etabliert. Wichtig für die Einstufung als Midijobber ist die richtige versicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses.

Krankenversicherungsschutz kurzfristige Aushilfen

Krankenversicherung von kurzfristigen Aushilfen

Eine kurzfristige Beschäftigung sorgt für keinen Krankenversicherungsschutz der Beschäftigten. Dafür sind dann auch keine Beiträge fällig. Doch wie sind kurzfristige Aushilfen krankenversichert?

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