Maifeiertag 2019 – Zuschläge am Feiertag
Der Maifeiertag 2019 – auch Tag der Arbeit – wartet in der Lohnabrechnung mit besonders hohen steuerfreien Zuschlägen auf, wenn ein Arbeitnehmer am Maifeiertag beruflich tätig wird.
Der Maifeiertag 2019 – auch Tag der Arbeit – wartet in der Lohnabrechnung mit besonders hohen steuerfreien Zuschlägen auf, wenn ein Arbeitnehmer am Maifeiertag beruflich tätig wird.
In vielen Privathaushalten werden Haushaltshilfen als Minijobber beschäftigt. Dabei sind allerdings einige Voraussetzungen zu beachten, damit es nicht zu Schwarzarbeit kommt und bei der Haushaltshilfe im Minijob alles korrekt abläuft. Der Vorteil für den Privathaushalt: Kaum Sozialbeiträge für Haushaltshilfen als Minijobber. Denn bei Haushaltshilfen als Minijobber gelten günstige Beiträge.
Zuschläge im Minijob können unter Umständen beitragspflichtig zur Sozialversicherung sein und wenn es ganz schlecht läuft, gefährden die SFN-Zuschläge sogar den Minijobberstatus.
SFN-Zuschläge sind auch für Minijobber zu zahlen. Im Grunde sind dabei kaum Besonderheiten zu beachten, da die steuerfreien Lohnextras bei der Beurteilung eines Minijobs kaum Relevanz haben. Dennoch gibt es aber ein paar Fallkonstellationen, die Sie kennen sollten, da in diesen Fällen der Minijobstatus gefährdet ist.
Natürlich erhalten auch Ihre Minijobber einen Feiertagszuschlag Ostern 2019, wenn der Betrieb Feiertagszuschläge zahlt und die Minijobber Ostern 2019 im Einsatz waren. Die Höhe des Feiertagszuschlags Ostern 2019 ist vom Grundlohn, der Stundenanzahl sowie der vereinbarten Zuschlagshöhe abhängig. Wenn einige Eckpunkte berücksichtigt werden, können die Feiertagszuschläge steuerfrei ausgezahlt werden.
Unbezahlter Urlaub führt dazu, dass die gegenseitigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen. Dieses galt bislang jedoch nicht für Urlaubsansprüche, die in dieser „arbeitsfreien Phase“ erworben worden sind. Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem aktuellen Urteil (vom 19.3.2019) hier seine Rechtsauffassung jedoch zugunsten der Arbeitgeber geändert.
Ein schwieriges Thema ist das Zusammenspiel von Praktikanten und Mindestlohn. Die Lohnabrechner fragen sich bei Praktika stets, ob der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen ist. Ein aktuelles Urteil vom Bundesarbeitsgericht sorgt für etwas mehr Klarheit.
Wenn es um das regelmäßige Entgelt bei Minijobbern geht, wird oft leider nicht ganz genau beurteilt. Das kann aber in einer Betriebsprüfung zur bösen Falle werden. Daher dokumentieren Sie, wie Sie das regelmäßige Entgelt bei Minijobbern ermitteln.
Überstunden im Minijob gibt es natürlich immer wieder. Gerade Minijobber werden gern flexibel eingesetzt, um Arbeitsengpässe abzufangen. Da diese Engpässe in der betrieblichen Praxis nur bedingt planbar sind. Kommt es auch zu Überstunden im Minijob. Diese Überstunden müssen Sie dann natürlich auch aufzeichnen.