Neuer Mindestlohn für Maler und Lackierer 2019
Der Mindestlohn für Maler und Lackierer ist zum 1.5.2019 erneut (leicht) gestiegen.
Der Mindestlohn für Maler und Lackierer ist zum 1.5.2019 erneut (leicht) gestiegen.
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben? Diese Frage stellen sich viele Minijobber, wenn sie neben einem bestehenden Minijob einen weiteren Minijob ausüben möchten. Die Antwort ist – wie so oft – mit einem „ja, aber…“ verbunden. Es kommt natürlich auf die Einzelheiten an. Wichtig bei den folgenden Ausführungen: Es darf kein versicherungspflichtiger Hauptjob ausgeübt werden.…
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Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung einsetzen – das ist in vielen Betrieben in den Ferien eine gute Möglichkeit um die Urlaubsvertretung zu organisieren. Doch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung der Ferienjobber gilt es auf ein paar Dinge zu achten.
Minijob und Steuer ist eine oft gestellte Frage, wenn es um die kleinen Beschäftigungsverhältnisse geht. Oft wird hier eine pauschale Steuer in Höhe von 2 % genutzt, die aber nicht immer die beste Lösung ist.
U2-Umlage für Minijobber sinkt ab 1.6.2019. Damit werden die Minijob-Arbeitgeber entlastet. Allerdings dürfen die Betriebe hier nicht auf eine „riesige“ Einsparung hoffen.
Ab 1.7.2019 gibt es Änderungen bei den Midijobs und eine neue Midijobformel 2019. Zwar belieben die grundsätzlichen Regelungen im Midijobbereich unverändert. Dennoch verändert sich die bisherige Midijobformel ab 1. Juli 2019 und für alle Midijobber gilt dann die neue Midijobformel.
Entgeltfortzahlung ist auch bei kurzfristigen Aushilfen zu zahlen – es gibt aber Ausnahmen.
Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern sind zu dokumentieren, um bei einer Betriebsprüfung seine Nachweispflichten zu erfüllen.
Beim Minijob im Privathaushalt sind die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung günstiger als bei Minijobbern, die in einem gewerblichen Betrieb beschäftigt sind. Die günstigeren Sozialbeiträge sollen ein Anreiz für die Privathaushalte sein, die Haushaltshilfen regulär und nicht „schwarz“ zu beschäftigen.
Der Maifeiertag 2019 – auch Tag der Arbeit – wartet in der Lohnabrechnung mit besonders hohen steuerfreien Zuschlägen auf, wenn ein Arbeitnehmer am Maifeiertag beruflich tätig wird.