In der Corona-Krise kommen zahlreiche gesetzliche Änderungen zum Zuge. Aktuell hat das Bundesfinanzministerium Beihilfen und Unterstützungsleistungen in Höhe von zu 1.500 Euro für steuerfrei erklärt. Diese Unterstützungsleistung soll dann auch beitragsfrei zur Sozialversicherung sein, was Minijob-Arbeitgeber freuen dürfte.
Neue Corona-Prämie erhöht Minijobgrenze – Entgeltextra
Bonuszahlung der Betriebe an Arbeitnehmer sind in Höhe von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuerfrei und auch beitragsfrei. Damit möchte das Bundesfinanzministerium abgabenfreie Bonuszahlungen für Arbeitnehmer während der Corona-Krise ermöglichen.
In der Zeit vom 1.3.2020 bis 31.12.2020 sollen Beihilfen und Unterstützungsleistungen des Arbeitgebers steuerfrei und beitragsfrei ausgezahlt werden können. Voraussetzung dabei ist, dass diese Zahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden (on top).
Dies sind monatlich 150 Euro (Gewährungszeitraum beträgt 10 Monate im Jahr 2020). Von dieser neuen Regelung können auch Ihre Minijobber profitieren. Sie können den Minijobbern nun beispielsweise für die Arbeitsleistung in der Corona-Krise einen monatlichen Bonus von 150 Euro zahlen. Die Bonuszahlungen beginnen ab 1.3.2020 und sind begrenzt bis 31.12.2020.
Da diese Beihilfen und Unterstützungsleistungen steuer- und beitragsfrei sind, werden sie nicht auf das beitragspflichtige Entgelt angerechnet. Das bedeutet die Beitragszahlungen bleiben für die Minijobber unverändert.
Viel wichtiger ist es in vielen Fällen aber, dass diese Bonuszahlungen keinen Einfluss auf die Einhaltung der Minijobgrenze haben. Die Minijobgrenze bleibt zwar unverändert bei 450 Euro monatlich, doch nun kann der Arbeitgeber – aufgrund der Neuregelung – bis zu 600 Euro monatlich an die Minijobber auszahlen, ohne dass die Minijobgrenze überschritten wird.
Update 27.7.2020: Aus aktueller Sicht würde ich heute von dieser Empfehlung Abstand nehmen.
Beispiel:
Bei Lebensmitteleinzelhändler Eduard Decka arbeiten zahlreiche Minijobber in der derzeit angespannten Situation. Ihnen möchte Herr Decka gern etwas Gutes tun. Bei seinen Vollzeitarbeitnehmern hat er einfach einen kleinen Bonus auf das Gehalt legen können. Diese Möglichkeit hatte er bislang jedoch nicht, da dadurch viele Minijobber die Minijobgrenze überschritten hätten.
Mit der neuen Regelung kann der Supermarkt nun jedem Minijobber 150 Euro monatlich steuer- und beitragsfrei zusätzlich zahlen. Die Minijobber erhalten somit bis zu 600 Euro monatlich, wenn sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen haben.
Zur Info: Entgegen anderer Ankündigung soll diese steuerfrei Corona-Prämie nicht als Zuschuss zum Kurzarbeitergeld genutzt werden.
Die Prämie kann natürlich auch als Einmalzahlung ausgezahlt werden.
Update 27.7.2020: Die Corona-Beihilfe sollte als Einmalzahlung (ggf. auch mehrfach) gezahlt werden. Eine Nutzung der Corona-Beihilfe als „Einmalzahlung für jeden Monat“ sollte vermieden werden.
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