Neue Minijobgrenze und Arbeitsstunden

Zum 1.10.2022 steigt die Minijobgrenze auf 520 Euro regelmäßiges Entgelt im Monat. Doch was bedeutet dies für die möglichen Arbeitsstunden der Minijobber? Im Vergleich zum jetzigen Stand nicht besonders viel.

Ab 1.10.2022 steigt die Minijobgrenze auf 520 Euro im Monat. Zeitgleich steigt auch der Mindestlohn je Stunde von derzeit 10,45 Euro auf 12,00 Euro an. Rein rechnerisch kann ein Minijobber im Monat somit 43,33 Stunden zum Mindestlohn von 12 Euro beschäftigt sein und weiterhin den Minijobberstatus nutzen (= 520 Euro : 12 Euro= 43,33).

Diese Berechnung ist jedoch recht konkret und kann vielfach in der Praxis nicht angewendet werden, da oftmals eine wöchentliche Einsatzplanung erfolgt. Daher dürfte es für die meisten Betriebe eher darum gehen, wie viele Stunden wöchentlich ein Minijobber künftig arbeiten kann, ohne dass die Minijobgrenze überschritten wird.

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Wird die 520 Euro Minijobgrenze auf das Jahr hochgerechnet, ergibt das einen Jahreswert von 6.240 Euro (= 12 x 520 Euro). Teilt man diesen wiederum durch 52 Wochen, so ergibt sich eine Wochenstundenzahl von genau 10 Stunden (= 6.240 Euro : 52 Wochen).

Dies ist auch tatsächlich die Vorgabe aus den aktuellen Geringfügigkeitsrichtlinien der Sozialversicherungsträger. Denn nunmehr folgt die Minijobgrenze der Höhe des Mindestlohns. Dabei wird anhand einer Formel der Mindestlohn ausgehend von 10 Wochenstunden hochgerechnet. Das Ergebnis der Formel ist dann die Minijobgrenze.

Sie können also bei der Einsatzplanung Ihrer Minijobber nunmehr von einer 10 Stundenwoche ausgehen, wenn Sie die Minijobber zum Mindestlohn (aktuell 12,00 Euro ab 1.10.2022) beschäftigen.

Zahlen Sie einen Stundenlohn oberhalb des Mindestlohns, müssen Sie natürlich entsprechend weniger Arbeitsstunden einplanen.

Beispiel:

Ein Minijobber wird zu einem Stundenlohn von 15 Euro je Stunde beschäftigt.

Ab 1.10.2022 kann er somit im Monat 34,667 Stunden (= 520 Euro : 15 Euro) tätig sein. Anders gerechnet:

6.240 Euro : 15 Euro : 520 Wochen = 8 Stunden je Woche.

 

Fazit: Durch die neue Sichtweise können Sie künftig die Minijobber besser einplanen, da Sie nicht bei jeder Anpassung des Mindestlohns Gefahr laufen, die vereinbarten Arbeitsstunden anpassen (reduzieren) zu müssen.

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