Neue Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner

Altersvollrentner, die einen Minijob ausüben, müssen keine Rentenkürzung befürchten. Anders sieht es aber aus, wenn es sich nicht mehr um einen Minijob handelt. In diesen Fällen müssen Altersvollrentner unter Umständen mit einer Rentenkürzung rechnen. Der Hinzuverdienst wird nämlich (unter Umständen) auf die Rente angerechnet, was letztlich zu einer Rentenkürzung führt.

Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Hat ein Altersvollrentner die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, sind bei einer Beschäftigung Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Die Hinzuverdienstgrenze für Altersvollrentner beträgt grundsätzlich 6.300 Euro jährlich. Innerhalb dieser Grenze ist ein Hinzuverdienst unschädlich, so dass innerhalb dieser Grenze keine Rentenkürzung erfolgt.

Wichtig: Ein Minijob neben dem Bezug einer Altersvollrente ist stets ohne Rentenkürzung möglich. Hier gilt weiterhin, dass für einen Minijob eine Verdienstgrenze von 5.400 Euro (= 12 x 450 Euro) jährlich gilt.

Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner – höherer Hinzuverdienst in 2020 möglich

Im Jahr 2020 können statt der 6.300 Euro 44.590 Euro hinzuverdient werden. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Sozialschutz-Paket in der Corona-Krise beschlossen.

Beispiel Minijob:

Ein Altersvollrentner (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) übt einen Minijob aus.

Es erfolgt keine Anrechnung des Minijob-Verdienstes auf die Altersrente.

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Beispiel mehr als Minijob:

Ein Altersvollrentner (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) übt einen Midijob (1.000 Euro monatlich) aus.

Es erfolgt Anrechnung des Midijob-Verdienstes (12.000 Euro) auf die Altersrente, da der Jahresverdienst über der Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro liegt. Im Jahr 2020 erfolgt hier jedoch keine Anrechnung, da der Midijob-Verdienst nicht die 2020 geltende Hinzuverdienstgrenze von 44.590 Euro überschreitet.

 

Artikel-Tipp: Hinzuverdienstgrenzen 2021

Keine Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Hat ein Altersvollrentner die Regelaltersgrenze bereits erreicht, so wird ein Hinzuverdienst nicht mehr auf die Rente angerechnet. Das bedeutet mit Erreichen der Regelaltersgrenze ist die Rente sicher – oder anders formuliert. Es findet keine Anrechnung des Hinzuverdienstes auf die Rente statt.

Mehr Informationen zur Regelaltersgrenze finden Sie hier.

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