Multi-Minijobber – jetzt die 450-€-Grenze prüfen

Bei Ihren Minijobbern, die mehrere Minijobs parallel ausüben, müssen Sie stets darauf achten, dass sie mit dem Gesamtentgelt nicht über die 450-€-Grenze kommen. Prüfen Sie unbedingt jetzt die Höhe des Gesamtentgelts Ihrer Multi-Minijobber. Denn durch die Anhebung des Mindestlohns kann es zum Überschreiten der 450-€-Minijobgrenze kommen.

Mehrere Minijobs sind zu addieren bei Multi-Minijobber

Beschäftigen Sie Minijobber, die mehrere Minijobs nebeneinander ausüben (Multi-Minijobber), so gilt, dass die Entgelte aus den einzelnen Minijobs zusammenzuzählen sind. Das Gesamtentgelt aus den einzelnen Minijobs darf dabei nicht die 450-€-Minijobgrenze überschreiten.

Beispiel Mehrfachbeschäftigung Minijob (Multi-Minijobber):

Ein Minijobber übt zwei Beschäftigungen aus.

Arbeitgeber A: 250 €

Arbeitgeber B: 170 €

Gesamtentgelt = 420 €

Da der Minijobber mit dem Gesamtentgelt die 450-€-Minijobgrenze nicht überschreitet, übt er in beiden Beschäftigungen einen Minijob aus.


Ist das Gesamtentgelt aus den Minijobs jedoch höher als 450 € im Monat, so wird die Minijobgrenze überschritten und es tritt dann Sozialversicherungspflicht ein.

Beispiel:

Ein Minijobber übt zwei Beschäftigungen aus.

Arbeitgeber A: 250 €

Arbeitgeber B: 270 €

Gesamtentgelt = 520 €

Da der Minijobber mit dem Gesamtentgelt die 450-€-Minijobgrenze überschreitet, tritt in beiden Jobs Sozialversicherungspflicht ein. Der Minijobberstatus ist damit verloren. Der Minijobber ist nach den Gleitzonenregelungen abzurechnen.

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Gefahr droht durch Mindestlohnanhebung bei Multi-Minijobber

Solange beide Minijobs zusammen die 450-€-Grenze nicht überschreiten, ist es problemlos mehrere Minijobs parallel auszuüben. Im Lohnbüro sollten Sie aber ab 2017 auf der Hut sein. Denn durch die Anhebung des Mindestlohns kommt es bei vielen Minijobbern zu einer (leichten) Lohnerhöhung.

Eine solche kleine Lohnerhöhung kann aber gerade bei Multi-Minijobbern zum Problem werden. Da oft schon eine Entgelterhöhung von wenigen Euro genügt, um dann die 450 € Grenze zu überschreiten.

Fragen Sie daher Ihre Multi-Minijobber ganz konkret (schriftlich), ob es in den anderen Minijobs Lohnänderungen gegeben hat.

Lesen Sie dazu auch meinen Artikel, wie Sie im Lohnbüro von anderen Minijobs erfahren können.


Beispiel:

Ein Minijobber übt zwei Beschäftigungen aus. In 2018 lagen folgende Entgelte zugrunde:

Arbeitgeber A: 28 Stunden zu 10 € = 280 € monatlich

Arbeitgeber B: 20 Stunden zu 8,50 € = 170 € monatlich

Gesamtentgelt = 450 €

Da der Minijobber mit dem Gesamtentgelt die 450-€-Minijobgrenze nicht überschreitet, übt er in beiden Beschäftigungen einen Minijob aus.


Mindestlohnerhöhung 2017:

Arbeitgeber A: 28 Stunden zu 10 € = 280 € monatlich

Arbeitgeber B: 20 Stunden zu 8,84 € = 176,80 € monatlich

Gesamtentgelt = 456,80 €

Durch die Mindestlohnerhöhung bei Arbeitgeber B kommt es zum Überschreiten der 450 € Grenze.


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