Minijobs und 450 € im Monat – oder geht mehr?

Minijobs und 450 € im Monat – oder geht mehr?

Minijobgrenze 450 € im Monat

Minijobs und 450 € im Monat bilden bereits seit mehreren Jahren ein untrennbares Gespann. Es gilt nämlich die Regelung, dass nur ein Minijob vorliegt, wenn das regelmäßige Entgelt nicht mehr als 450 € im Monat beträgt. Darf es aber wirklich nicht mehr sein?

Minijobs und 450 € im Monat – regelmäßiges Entgelt

Um Minijobs und die 450-€-Grenze werden immer wieder recht seltsame Aussagen verbreitet. So wird immer wieder gesagt, dass bei Minijobbern die 450 €-Grenze nicht überschritten werden darf. Deshalb meinen viele Betriebe, dass ein Minijobber maximal 450 € im Monat verdienen darf. Das ist aber schlichtweg falsch. Man muss nämlich genau hinschauen.

Zunächst stimmt es, dass es für Minijobs eine 450-€-Grenze gibt. Allerdings ist diese bezogen auf das regelmäßige Entgelt und nicht auf den tatsächlichen Monatsverdienst. Es stellt sich daher die Frage, was ist das regelmäßige Entgelt und wie kommt es zustande.

Im Grunde ist dies nicht so schwer. Beim regelmäßigem Entgelt handelt es sich um eine gewissenhafte Schätzung der Einnahmen aus dem Minijob für die nächsten 12 Monate (das nächste Jahr). Aus diesem Jahreswert wird dann das „durchschnittliche“ Monatsentgelt ermittelt. Liegt dies bei maximal 450 € im Monat, so handelt es sich um einen Minijob oder anders formuliert „eine geringfügig entlohnte Beschäftigung“.

Werbung:

Minijobs und 450 € im Monat – Ermittlung regelmäßiges Entgelt

Um das regelmäßige Entgelt zu ermitteln muss also der voraussichtliche Verdienst der nächsten 12 Monate gewissenhaft prognostiziert werden. Handelt es sich um eine befristet Beschäftigung, die keine 12 Monate andauert, kann natürlich nur für die vereinbarte (kürzere) Beschäftigungszeit eine solche Prognose erfolgen. Bei Minijobbern mit einem festen Monatsgehalt, lässt sich diese Prognose relativ schnell und einfach anstellen. Das Monatsgehalt ist dann nur mit 12 zu multiplizieren, um den Jahresbetrag zu erhalten.

Erhält der Minijobber noch vertraglich zugesicherte Einmalzahlungen, wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, dann erhöhen diese Einmalzahlungen den Jahreswert. In diesem Zusammenhang sind übrigens nicht nur die vertraglich vereinbarten Einmalzahlungen einzubeziehen, sondern auch solche Einmalzahlungen auf die der Minijobber aufgrund betrieblicher Übung einen Rechtsanspruch hat.

Beispiel:

Ein Minijobber beginnt am 1.8. seine Tätigkeit und erhält ein monatliches Festgehalt von 400 e sowie ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld in Höhe von 120 €.

Gehalt: 12 x 400 € = 4.800 €

Weihnachtsgeld:  =      120 €

Gesamtentgelt in den kommenden 12 Monaten 4.920 €. Daraus resultiert ein regelmäßiges Entgelt von 410 € im Monat (= 4.920 € : 12). Da das regelmäßige Entgelt nicht mehr als 450 € im Monat beträgt, liegt hier ein Minijob vor.


Diese Prognose kann sich in der Praxis allerdings manchmal etwas komplizierter gestalten. Bei einem Stundenlöhner, der wöchentlich eine feste Stundenzahl arbeitet, kann das Monatsentgelt variieren. Schließlich fallen nicht jeden Monat dieselben Stunden an und damit erzielt er auch jeden Monat ein unterschiedliches Entgelt.

Aber auch in diesen Fällen ist ein regelmäßiges Entgelt ermittelbar.

Beispiel:

Minijobber mit 10 Stunden wöchentlich und einem Stundenlohn von 10 € je Stunde.

Ermittlung des Gesamtentgelts für ein Jahr

10 Stunden x 52 Wochen = 520 Stunden x 10 € = 5.200 €

Es ergibt sich ein regelmäßiges Entgelt von 433,33 € (= 5.200 : 12) und damit liegen auch hier die Voraussetzungen für einen Minijob vor.

Minijobs und 450 € im Monat – es kann auch mehr sein

Betrachten man sich jetzt die monatlichen Verdienste dieses Minijobbers, wird schnell klar, dass die Aussage „bei 450 € Verdienst ist Schluss“ nicht haltbar ist. Es ist also durchaus zulässig auch in einigen Monaten mehr als 450 EUR im Monat zu verdienen!

Fortsetzung Beispiel:

Arbeitet der Minijobber in einem Monat aufgrund der Lage der Arbeitsstunden 50 Stunden, so erhält er einen Lohn von 500 € in dem Monat. Er überschreitet damit 450 €. Diese Überschreitung ist aber zulässig, da durch die Vergütung nach Stunden das Entgelt monatlich schwankt und es dann zulässig ist auch in einigen Monaten mehr als 450 € zu verdienen. Dafür wird es wieder andere Monate geben in denen deutlich weniger gearbeitet wird.


Minijobs und 450 € im Monat – Besondere Fälle

In der Praxis gibt es aber nicht nur Minijobber mit einem festen Monatsgehalt und festen Wochenarbeitszeiten. Vielmehr werden gerade Minijobber in vielen Betrieben sehr flexibel und nur bei Bedarf eingesetzt. In diesen Fällen lässt sich natürlich kaum eine verlässliche Prognose erstellen. Die Sozialversicherungsträger fordern hier aber dennoch eine entsprechende Ermittlung des regelmäßigen Entgelts.

Das heißt für Sie im Betrieb, dass Sie dennoch eine entsprechende Aufstellung über „voraussichtliche Arbeitseinsätze und Verdienste“ erstellen müssen. Als Hilfe kann Ihnen dabei als Vergleich ein anderer Arbeitnehmer dienen, der dieselbe Tätigkeit ausübt. Gibt es solche Vergleichsarbeitnehmer nicht, stellen Sie sich eine eigene Prognose zusammen. Diese Aufzeichnungen können Sie dann in einer Betriebsprüfung vorlegen.

Tipp: Schreiben Sie sich die Arbeitseinsatzprognose auf und legen diese in den Lohnunterlagen mit Erstelldatum ab.

 

 

Newsletter-Anmeldung

Der Minijob-Newsletter informiert Sie über neue Beiträge und aktuelle Neuigkeiten rund um das Thema Minijobs.

Sie erhalten den Newsletter mit aktuellen Tipps und Tricks zum Thema Minijobs in regelmäßigen Abständen.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner