Minijobgrenze steigt auf 520 Euro
Die Minijobgrenze sollte in den vergangenen Jahren immer wieder einmal angehoben werden. Strittig war hier lange, wie hoch sie denn sein soll. Nunmehr hat sich der Gesetzgeber entschieden und die Minijobgrenze vorerst auf 520 Euro ab 1.10.2022 angehoben. Damit steigt die Minijobgrenze ab Oktober 2022.
Daneben hat sich der Gesetzgeber aber noch eine weitere Neuerung ausgedacht. Denn die Geringfügigkeitsgrenze oder auch Minijobgrenze ist künftig kein starrer Wert mehr. Vielmehr orientiert sich die Minijobgrenze künftig an der Höhe des Mindestlohns (steigt ab 1.10.2022 auf 12 Euro).
Die bislang feste oder starre Minijobgrenze, wandelt sich also zu einer dynamischen Minijobgrenze, die sich anhand des Mindestlohns verändern kann.
Interessant dürfte aber für die Betriebe die Kombination zwischen Erhöhung der Minijobgrenze und der Anhebung des Mindestlohns sein. Auf den ersten Blick dürften einige Arbeitgeber sich freuen, dass sie ihre Minijobber nun flexibler einsetzen können. Denn die Minijobgrenzen-Erhöhung um 70 Euro monatlich würde nach heutigem Stand der Dinge ein ordentliches Plus an Arbeitszeit bedeuten.
Doch dies ist nicht der Fall. Denn durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde vermindert sich tatsächlich die mögliche Arbeitszeit der Minijobber. Ab 1.10.2022 kann ein Minijobber nur noch rund 10 Stunden wöchentlich eingesetzt werden (oder 43,33 Stunden monatlich).
Das bedeutet, die Anhebung der Minijobgrenze hat keine Erhöhung der Arbeitszeit zur Folge. Vielmehr ist es eher so zu betrachten, dass die Minijobber, welche heute bei 450 Euro monatlich liegen, durch die Anhebung des Mindestlohns eine Lohnerhöhung erhalten, ohne dass sich die Arbeitszeit erhöht.
Konkret hängt dies immer von den aktuelle geltenden Stundensätzen ab. Minijobber, die aktuell zum Mindestlohn bzw. knapp oberhalb des Mindestlohns verdienen, dürften sich freuen. Denn diese Minijobber erhalten eine saftige Stundenlohnerhöhung. Aktuell (bis Juni 2022) beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro je Stunde (ab Juli 2022: 10,45 Euro). Für diese Minijobber, erhöht sich dann der Stundensatz deutlich ab Oktober 2022 auf (mindestens) 12 Euro.
Höherverdienende Minijobber
Aber es gibt ja nicht nur Minijobber, die zum Mindestlohn beschäftigt werden. Zahlreiche Minijobber liegen auch heute schon über den Mindestlohn. Für diese Minijobber schafft die Anhebung der Minijobgrenze neue Möglichkeiten.
Für diese Minijobber können nun die Arbeitszeiten ausgeweitet werden, so dass sie dem Betrieb für eine größere Stundenanzahl zur Verfügung stehen.
Beispiel:
Max Muster arbeitet nebenbei als Minijobber. Bei einem Stundensatz von 20 Euro je Stunde steht er dem Betrieb aktuell für maximal 22,5 Stunden im Monat zur Verfügung.
Ab Oktober 2022 kann Herr Muster durch die Anhebung der Minijobgrenze 520 Euro monatlich verdienen. Bei einem Stundenlohn von 20 Euro je Stunde entspricht dies 26 Stunden.
Der Arbeitgeber profitiert von der höheren Arbeitseinsatzmöglichkeit (3,5 Stunden monatlich mehr) und Herr Muster kann nunmehr 70 Euro im Monat sozialabgabenfrei hinzuverdienen.
4 Antworten
Eine Frage zur jetzigen Lohnerhöhung: Ist es richtig, dass Überstunden zum Ende Juni wegen des neuen Stundensatzes ab Juli gekürzt werden. Bekanntes Rechenbeispiel: Überstunden 85 mal 9,82 € = 834,70 € geteilt durch 10,45 € =79,88 (gerundet) 80 neue Überstunden??
Ist diese Berechnung erlaubt??
…das ist aus meiner Sicht nicht klar definiert…vermutlich wird ein solcher FAll auch nicht im Arbeitsvertrag beschrieben sein. Daher sollte dies zwischen AG und AN geklärt werden. Eine Lösung kann ja auch sein, die Stunden abzubummeln ?
Wie sieht es eigentlich mit der Krankenversicherung bei einem Minijob aus?
Ein Minijob ist krankenversicherungsfrei. Der Minijobber muss sich also selbst darum kümmern, zum Beispiel durch eine Familienversicherung bei Ehepartner oder Eltern