Minijob-Zentrale verlängert Zahlung über SEB Bank
Der erste Blogbeitrag soll eigentlich zeigen, das sich der Autor in seinem Bereich richtig gut auskennt. Natürlich soll der Beitrag auch einen gewissen Umfang haben. Ich starte aus aktuellem Anlass aber etwas anders. Nämlich mit einer aktuellen Information der Minijob-Zentrale zu ihren Bankverbindungen.
Eigentlich sollte die Bankverbindung der SEB Bank zum 30.4.2016 abgeschaltet werden. Doch die Minijob-Zentrale hat heute bekanntgegeben, dass die Bankverbindung doch noch weitergenutzt werden kann. Nun soll am 30.6.2016 endgültig Schluss sein.
Das heißt für Sie im Lohnbüro, dass Sie ab 1.7.2016 Ihre Überweisungen an die Minijob-Zentrale nicht mehr an die SEB-Bank senden dürfen (IBAN: DE03360101111828141200).
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Eine Antwort
[…] versendet haben, wird es jetzt höchste Zeit. Die Beiträge selbst müssen am 26.10.2017 auf dem Bankkonto der Minijob-Zentrale gutgeschrieben […]