Der Mindestlohn soll ab 01.01.2025 auf 12,82 Euro je Stunde steigen. Dies hat die Mindestlohnkommission bereits im Sommer 2023 beschlossen. Nach dem damaligen Beschluss ist der Mindestlohn 2024 auf 12,41 Euro angehoben worden und für 2025 ist eine weitere Erhöhung auf 12,82 Euro vorgesehen. Die Verkündung des neuen Mindestlohns muss noch durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales per Rechtsverordnung erfolgen.
Mindestlohnerhöhung – Auswirkungen
Die Erhöhung des Mindestlohns dürfte vor allem Arbeitnehmer freuen, die bislang unter dem neuen Mindestlohn verdienen. Für sie gilt nämlich, dass der Bruttostundenlohn 2025 auf (mindestens) 12,82 Euro angehoben wird.
Beispiel:
Ein Minijobber verdient aktuell 12,50 Euro je Stunde.
Ab 01.01.2025 muss der Stundenlohn auf mindestens 12,82 Euro angehoben werden.
Für Sie im Lohnbüro stellt die Mindestlohnerhöhung 2025 die Aufgabe, die Stundenlöhne der Arbeitnehmer zum 01.01.2025 zu prüfen. Hierbei ist also zu überprüfen, ob alle Mitarbeiter – auch die Minijobber – ab 2025 mindestens 12,82 Euro brutto je Stunde verdienen. Liegen Arbeitnehmer unterhalb des Mindestlohns stets eine Entgelterhöhung an.
Vielfach dürften aber nicht nur die Arbeitnehmer profitieren, die bislang „unter dem neuen Mindestlohn“ liegen, sondern auch die weiteren Arbeitnehmer. Denn durch die Anhebung der „unteren“ Lohnstufen dürfte oft auch eine Anpassung der darüberliegenden Entgeltstufen angezeigt sein, um die Abstände zwischen den Arbeitnehmern zu wahren.
Hier muss jeder Betrieb natürlich schauen, wie sich die Mindestlohnerhöhung auf die interne Gehaltsstruktur auswirkt.
Wichtig: Kein Arbeitnehmer darf unter Mindestlohn verdienen, sonst drohen saftige Strafen.
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Ausnahmen vom Mindestlohn
Grundsätzlich erhält den Mindestlohn jeder Arbeitnehmer ab 18 Jahre in Deutschland. Es gibt lediglich wenige Ausnahmen. Die häufigsten Gruppen, die vom Mindestlohn ausgenommen sind:
- Auszubildende (müssen aber mindestens die Mindestausbildungsvergütung erhalten.
- Schüleraushilfen unter 18 Jahre
Weitere Auswirkungen Mindestlohn 2025
Durch die Mindestlohnerhöhung ab 2025 folgen einige weitere Änderungen. So erhöht sich die Minijobgrenze 2025Minijobgrenze steigt 2025 auf 556 Euro monatlich und der Übergangsbereich beginnt dann ab 556,01 Euro bis 2.000 Euro regelmäßigem Entgelt monatlich.