Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk steigt ab 1. Mai 2018

Eine gute Nachricht für Arbeitnehmer, der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk steigt ab 1.5.2018.

Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk – Tarifgruppen

Der Tarifvertrag für den Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk sieht verschiedene Tarifgruppen vor, die unterschiedlich – je nach Tätigkeitsfeld – vergütet werden. Nach dem aktuell geltenden Tarifvertrag gibt es folgende Tarifgruppen für den Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk:

  • Ungelernte Arbeitnehmer sind in die Lohngruppe 1 eingeteilt
  • Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) sind in die Lohngruppe 2 eingeteilt

Es ist also in einen Mindestlohn 1 (ungelernte Arbeitnehmer) und einen Mindestlohn 2 (Gesellen) zu unterteilen und entsprechend zu vergüten.

Zusätzlich erfolgt noch eine regionale Unterscheidung. Hier gelten jeweils unterschiedliche Tarife für die alten Bundesländer, die neuen Bundesländer sowie für Berlin. Allerdings entspricht der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk in Berlin mittlerweile den Entgelten des Tarifgebiets West, also den alten Bundesländern.

Hinweis: Mindestlohn ab 1.5.2019 für Maler und Lackierer.

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Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk gültig ab Mai 2018

Ab 1.5.2018 ist der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk erhöht worden. Es gelten fortan folgende Stundenlöhne:

Alte Bundesländer und Berlin

  • Mindestlohn 1 (Ungelernte): 10,60 € je Stunde
  • Mindestlohn 2 (Gesellen): 13,30 € je Stunde

Das entspricht bei einer 40 Stunden-Woche (174 Stunden) einem Monatsverdienst von 1.844,40 € für ungelernte Arbeitnehmer bzw. 2.314,20 € für Gesellen.

Neue Bundesländer

  • Mindestlohn 1 (Ungelernte): 10,60 € je Stunde
  • Mindestlohn 2 (Gesellen): 12,40 € je Stunde

Das entspricht bei einer 40 Stunden-Woche (174 Stunden) einem Monatsverdienst von 1.844,40 € für ungelernte Arbeitnehmer bzw. 2.157,60 € für Gesellen.

 

Die Stundenlöhne gelten bis April 2019 und erhöhen sich dann ab Mai 2019 erneut auf:

Alte Bundesländer und Berlin

  • Mindestlohn 1 (Ungelernte): 10,85 € je Stunde
  • Mindestlohn 2 (Gesellen): 13,30 € je Stunde (keine Änderung)

Neue Bundesländer

  • Mindestlohn 1 (Ungelernte): 10,85 € je Stunde
  • Mindestlohn 2 (Gesellen): 12,95 € je Stunde

Ab Mai 2020 soll dann ein bundeseinheitlicher Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk von

  • 11,10 € für Ungelernte bzw.
  • 13,50 € für Gesellen gelten.

 

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Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk gilt nicht für alle

Der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk gilt jedoch nicht für alle Beschäftigten in der Branche. Ausgenommen von den Mindestlohnregelungen im Maler- und Lackiererhandwerk sind:

  • Fahrzeug- und Metalllackierer in stationären Werkstätten,
  • Schüler bzw. Personen, die nachweislich

o   Schüler einer allgemeinbildenden, weiterführenden Schule oder – im Rahmen ihrer Erstausbildung – einer berufsvorbereitenden Schule sind oder

o   aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienverordnung ein Praktikum absolvieren oder

o   innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 50 Arbeitstagen zum Zwecke der Berufsfindung beschäftigt sind,

  • gewerbliches Reinigungspersonal und anderes gewerbefremdes Hilfspersonal, das ausschließlich in den Verwaltungs-, Verkaufs- und Sozialräumen des Betriebs tätig ist.

 

Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk 2017

 

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3 Gedanken zu „Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk steigt ab 1. Mai 2018“

  1. Hallo,
    heftig der Unterschied zwischen Ungelernte und Gelernte… direkt mal 500 € Gehalt mehr. Als würde ein Ungelernter direkt schlechtere Arbeit abliefern. Schon ein Gutes Mittelstand Gehalt, kann man gut über die Runden kommen.

  2. Hallo,
    meine Gelesen zu haben das jetzt nicht nur bei den Malern der Mindestlohn gestiegen ist sondern auch bei den Bauarbeitern, wird auch mal langsam Zeit

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