Mindestlohn Gebäudereiniger-Handwerk steigt
Der Mindestlohn für Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk ist bereits zum 1.12.2020 gestiegen. Damit gelten nun bundeseinheitliche Mindestlöhne im Gebäudereinigungsgewerbe. Ab Dezember profitieren aber nur die Arbeitnehmerin den neuen Ländern vom Anstieg des Mindestlohns. Der Mindestlohn ist auch für Minijobber zu zahlen.
Gebäudereiniger-Handwerk Mindestlohn 2021
Im Gebäudereiniger-Handwerk gibt es bereits seit vielen Jahren (seit 2007) einen Mindestlohn. Dieser ist über die vergangenen Jahre stetig angehoben worden und liegt regelmäßig oberhalb des allgemeinen Mindestlohns. Damit gilt für die betroffenen Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks der höhere (Gebäudereiniger-) Mindestlohn.
Der Mindestlohn ist auch hier in einem Bruttostundenlohn ausgewiesen, so dass Festgehälter unter Umständen auf einen Stundenlohn heruntergerechnet werden müssen, um den gezahlten Lohn mit dem vorgeschriebenen Mindestlohn vergleichen werden kann.
Für alle Betriebe, die einen Stundenlohn zahlen gilt selbstverständlich, dass der Mindestlohn nicht unterschritten werden darf.
Aktueller Stand 2023 bitte beachten – zum aktuellen Mindestlohn der Jahre 2023 und 2024
Gebäudereiniger-Handwerk – Lohngruppen
Im Gebäudereiniger-Handwerk existieren mehrere Lohngruppen. Je nach Lohngruppe gilt ein unterschiedlicher Mindestlohn.
Zu Lohngruppe 1 zählen:
- Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art, Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen und Raumausstattungen;
- Reinigung und Pflege von maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen;
- Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes.
Zu Lohngruppe 6 gehören
- Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Glasflächen und Außenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art;
- Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (z. B. Verkehrsampeln, Mautanlagen) und Verkehrseinrichtungen (z. B. Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanlagen.
Wer bekommt welchen Mindestlohn?
Der Anspruch auf den Mindestlohn der Lohngruppe 1 steht auch den Arbeitnehmern mindestens zu, die gemäß des Rahmentarifvertrags Gebäudereinigung in der jeweils gültigen Fassung aufgrund ihrer Tätigkeiten in die Lohngruppen 2, 3 oder 4 zu
Mindestlohn der Lohngruppe 6 gilt auch für Arbeitnehmer die Tätigkeiten nach der Lohngruppe 7 oder höher ausführen.
Mindestlohnhöhe
Ab 1.12.2020 sind die Mindestlöhne in Ost und West angeglichen worden. Tatsächlich sind hier die Ost-Löhne auf „West-Niveau“ angehoben worden. Das heißt, Betriebe in den alten Ländern müssen hier in aller Regel keine weitere Anhebung des Mindestlohns veranlassen. Betriebe in den neuen Ländern sollten hingegen die Stundenlohnhöhe mit dem geltenden Mindestlohn abgleichen.
In Lohngruppe 1 ist ein Mindest-Bruttostundenlohn von 10,80 Euro zu zahlen und ab Lohngruppe 6 von 14,10 Euro.