Mindestlohn 2024 bei 14 Euro?

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat mit einem Interview für Wirbel gesorgt. So „soll“ der Mindestlohn ab 2024 auf 14 Euro je Stunde steigen. Daneben sollen laut seinen Interviewaussagen auch die Paketboten entlastet werden, die künftig weniger schwere Pakete ausliefern sollen.

Mindestlohn 14 Euro?

Die Aussage von Minister Heil kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Außerdem – so die gesetzliche Lage – bestimmt nicht ein Ministerium über die Mindestlohnhöhe, sondern eine „unabhängige“ Mindestlohnkommission. Daher sind die Aussagen vom Minister im Grunde falsch, da er hier der Mindestlohnkommission vorgreift.

Andererseits müssen sich die Betriebe aber mit den Realitäten auseinandersetzen. Denn auch die Mindestlohnkommission entscheidet nicht im luftleeren Raum, sondern muss sich an den aktuellen Tarifentwicklungen orientieren. Da hier – insbesondere der öffentliche Dienst – mit hohen Lohnabschlüssen den Preis nach oben drückt, dürfte die Aussage von Hubertus Heil der (kommenden) Realität entsprechen. Das heißt ein Mindestlohn ab 2024 von 14 Euro Bruttostundenlohn dürfte durchaus realistisch sein.

Das bedeutet aber auch, dass das gesamte Lohngefüge wieder überarbeitet werden muss. Denn bereits bei der letzten Mindestlohnanpassung (ab Oktober 2022) auf 12 Euro ist in einigen Betrieben der Mindestlohn durch das gesamte Entgeltgefüge gerauscht.

Werden nämlich die unteren Lohngruppen angepasst, hat dies regelmäßig Auswirkungen auf die höheren Vergütungsgruppen, so dass eine Anpassung des Mindestlohns zu einer Lohnerhöhung für (fast) alle Arbeitnehmer führen kann.

Daher ist die Aufregung über den Inhalt der Aussage des Bundesministers an sich überflüssig. Er wird vermutlich Recht haben.

Anhebung des Mindestlohns – Folgen

Tatsache ist, dass die Mindestlohnkommission im Sommer 2023 über den Mindestlohn entscheidet, der dann voraussichtlich ab 2024 gelten wird. Aufgrund der (kommenden) Tarifanpassungen ist hier mit einer Erhöhung zu rechnen. Ob es am Ende dann die 14 Euro je Stunde sein werden, bleibt abzuwarten.

Neben der Entgeltanpassungen ändert sich durch eine Anhebung des Mindestlohns dann auch die Minijobgrenze, die seit Oktober 2022 an die Höhe des Mindestlohns gekoppelt ist. Bei einem Mindestlohn von 14 Euro je Stunde würde die Minijobgrenze dann auf ca 606 Euro ansteigen. Die mögliche Arbeitszeit für einen Minijobber soll bei höchstens 10 Stunden wöchentlich bleiben.

Wichtig: Bislang ist hier noch nichts entschieden, es bleibt also auf das Ergebnis der Mindestlohnkommission im Sommer 2023 zu warten.

Der Mindestlohn für 2024 und 2025 steht inzwischen fest.

Anzeige: Lohnabrechnung mit DATALINE Lohnabzug – jetzt testen

Newsletter-Anmeldung

Der Minijob-Newsletter informiert Sie über neue Beiträge und aktuelle Neuigkeiten rund um das Thema Minijobs.

Sie erhalten den Newsletter mit aktuellen Tipps und Tricks zum Thema Minijobs in regelmäßigen Abständen.

Prüfen Sie Ihren Posteingang und den Spamordner, um Ihr kostenloses Newsletter-Abonnement zu bestätigen. Klicken Sie dazu bitte auf den Link in der Bestätigungsmail, die Ihnen gerade zugesendet wurde. Nur dann ist Ihre Registrierung für den kostenlosen Newsletter Minijobs abgeschlossen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert