Die Anhebung der Minijobgrenze wirkt sich auch auf den Übergangsbereich aus. Der als Midijob bezeichnete Übergangsbereich beginnt bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und endet bei 2.000 Euro monatlich. Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns und damit der Geringfügigkeitsgrenze beginnt ein Midijob ab 1. Januar 2024 bei 538,01 Euro. Es verschiebt sich also die untere Entgeltgrenze nach oben.
Midijobbereich 2024
Ab 2024 befindet sich ein Arbeitnehmer im Übergangsbereich, wenn sein monatliches Entgelt zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro im Monat liegt. Hierfür ist somit eine versicherungsrechtliche Beurteilung durchzuführen und das regelmäßige Entgelt der beschäftigten zu berechnen.
Für Arbeitnehmer, mit einem festen monatlichen Entgelt und ohne Einmalzahlungen ist das schnell gemacht. Denn hier ist nur zu schauen, ob das feste Monatsentgelt im Midijobbereich zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro liegt.
Komplizierter wird es bei Stundenlöhnern und wenn Einmalzahlungen vereinbart sind.
Geänderter Midijobbereich führt zu neuer Beurteilung
Durch Änderung der unteren Midijobgrenze auf 538,01 Euro (bis 2023: 520,01 Euro), ist eine neue versicherungsrechtliche Beurteilung für Midijobber ab 1.1.2024 nötig. Denn durch die Anhebung der unteren Entgeltgrenze, können Midijobber aus dem Midijobbereich „rausfallen“, wenn sich das regelmäßige monatliche Entgelt nicht innerhalb des (neuen) Midijobbereichs bewegt.
Daneben werden in zahlreichen Betrieben aufgrund der Mindestlohnanpassung auch die Gehälter und Löhne der Arbeitnehmer angepasst, so dass natürlich auch der Fall eintreten kann, dass ein Midijobber ab 2024 die obere Entgeltgrenze (2.000 Euro) ab 2024 überschreitet.
Daher sollte ab 1.1.2024 eine neue versicherungsrechtliche Beurteilung durchgeführt werden. Dies bedeutet, es ist zu prüfen, wie hoch das regelmäßige Entgelt im Jahr 2024 sein wird.
Regelmäßiges Entgelt für Midijob ermitteln
Für die Prüfung ist das regelmäßige monatliche Entgelt der Beschäftigten zu ermitteln. Dies erfolgt bei den Midijobbern, indem die voraussichtlichen Einnahmen für das kommende Kalenderjahr ermittelt werden und anschließend ein regelmäßiges Monatsentgelt berechnet wird. Es ist also zu prüfen, ob das regelmäßige monatliche Entgelt eines Arbeitnehmers (weiterhin) im Übergangsbereich von 538,01 Euro bis 2.000 Euro liegt.
Hierbei sind alle laufenden und einmaligen Einnahmen, auf die der Beschäftigte einen Rechtsanspruch (vertraglich vereinbarte Entgelte) hat oder mit denen er aufgrund einer betrieblichen Übung rechnen kann.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer arbeitet 20 Stunden je Woche und erhält hierfür einen Stundenlohn von 15 Euro. Daneben erhält er im November eines Jahres ein Weihnachtsgeld von 500 Euro.
Stundenlohn
20 Stunden x 52 Wochen x 15 Euro = 15.600 Euro
Weihnachtsgeld
1 x 500 Euro = 500 Euro
Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt = 16.100 Euro : 12 Monate = 1.341,67 Euro
Das regelmäßige Monatsentgelt liegt innerhalb des Übergangsbereichs (Midijobbereich), so dass die besonderen Beitragsvorschriften für Midijobs anzuwenden sind.