Ab 1.7.2019 wird die Gleitzone zum Übergangsbereich. Aber nicht nur der Name für die Midijobs ändert sich, sondern auch der Personenkreis der Midijobber wird wesentlich größer. Denn neben dem Namen ändert sich auch der Entgeltbereich für die Midijobber auf 1.300 Euro monatlich. Damit sind ziemlich weitreichende Änderungen im Lohnbüro ab Juli 2019 zu berücksichtigen.
Neuer Name: Gleitzone wird zum Übergangsbereich
Ab 1.7.2019 gibt es die Gleitzone in der Lohnabrechnung nicht mehr. Stattdessen verwendet der Gesetzgeber ab 1.7.2019 den Begriff „Übergangsbereich“ für die Midijobber. Anscheinend ist der Begriff Gleitzone nicht mehr „en vogue“, so dass sich die Politiker einen neuen Namen ausgedacht haben.
Für Sie in der Lohnpraxis gilt es also zu wissen, dass sich hinter dem neuen „Übergangsbereich“ im Grunde die Gleitzone verbirgt. Bis 30.6.2019 wird daher vielfach noch von der Gleitzone gesprochen und ab 1.7.2019 findet der neue Name „Übergangsbereich“ für die Midijobs Verwendung.
Was sind Midijobs überhaupt?
Die Midijobs wurden im Zuge der Hartz-Gesetz im Jahr 2003 eingeführt und beschreiben einen Niedriglohnbereich oberhalb der geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs). Im Unterschied zu den Minijobs sind die Midijobber jedoch voll sozialversicherungspflichtig.
Allerdings gilt für die Midijobber eine besondere Beitragsberechnung und Beitragstragung. Anders als bei den anderen versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, werden die Beiträge zur Sozialversicherung nicht jeweils hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Vielmehr zahlen die Midijobber einen etwas geringeren Beitragsanteil zu Sozialversicherung als der Arbeitgeber.
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Gleitzone wird zum Übergangsbereich – Entgelte bis 1.300 Euro
Aber nicht nur der Name ist neu, sondern auch die Ausweitung des Entgeltbereichs von bislang 850 Euro als obere Midijobgrenze auf nunmehr 1.300 Euro regelmäßiges Monatsentgelt. Durch die Ausweitung des Entgeltbereichs werden ab 1.7.2019 wesentlich mehr Arbeitnehmer zu Midijobbern als bisher. Experten gehen von einer Verdoppelung der Midijobber aus.
Ab 1.7.2019 gelten als Midijobber Arbeitnehmer, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt im Übergangsbereich von 450,01 Euro bis 1.300 Euro liegt. Damit sind nun auch viele Halbtagskräfte als Midijobber einzustufen und entsprechend in der Lohnabrechnung zu behandeln. Denn ab 1.7.2019 gilt das neue Recht.
Beispiel Gleitzone wird zum Übergangsbereich:
Susanne Müller arbeitet 20 Stunden als Bürohilfe in einem Betrieb. Sie erhält 866,67 Euro monatlich, das entspricht einen Stundenlohn von 10 Euro.
Bis 30.6.2019 war sie außerhalb der Gleitzone beschäftigt, da das regelmäßige Monatsentgelt mehr als 850 Euro betrug. Ab 1.7.2019 gehört Frau Müller nun auch zum Kreis der Midijobber, da (nach neuer Rechtslage) ihr Entgelt im Übergangsbereich liegt.
Das gilt es bei den Jahresmeldungen 2019 zu beachten!