Die BAföG-Leistungen steigen ab 1.8.2016. Das betrifft zunächst das „Meister-BAföG“. Aber mit Beginn des Wintersemesters profitieren auch und Studenten von der Erhöhung.
Mit der Förderhöhe und der Berechnung haben Sie in der Lohnabrechnung im Grunde nichts zu tun. Trotzdem ist es sicherlich sinnvoll „im Thema“ zu sein. Das gilt gerade dann, wenn Sie Minijobber abrechnen. Denn hierunter befinden sich traditionell viele Studenten, die teilweise ihren Lebensunterhalt über BAföG-Leistungen finanzieren.
Das ist neu ab 1.2016 beim BAföG
Neu ist erst einmal der Name. Es heißt nun nämlich „Aufstiegs-BAföG“ statt bisher „Meister-BAföG“. Für die Bezieher der Förderleistung ist aber vermutlich die Förderhöhe entscheidend.
Ab 1.8.2016 steigen die maximalen Unterhaltsbeiträge für das „Aufstiegs-BAföG
- für Alleinstehende von 697 € auf 768 €,
- für Alleinerziehende von 907 € auf 1.003 €,
- für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 € auf 1.238 €,
- für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 € auf 1.473 €.
Förderung der Lehrgangskosten erhöht sich
Der einkommensunabhängige maximale Maßnahmenbeitrag (Förderung der Lehrgangskosten) steigt von 10.226 € auf 15.000 €. Der Zuschussanteil hierauf wird von 30,5 % auf 40 % erhöht.
Alleinerziehende erhalten mehr
Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 113 auf 130 € erhöht.
Schüler und Studierende bekommen mehr
Zum Wintersemester 2016 steigen die BAföG-Sätze um 7%. Studenten mit einer eigenen Wohnung können so bis zu 735 € monatlich erhalten. Der Wohngeldanspruch steigt von bisher 224 € auf 250 €.
Neu ist nun übrigens auch, dass Bachelorabsolventen „Aufstiegs-BAföG“ erhalten können, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen.
Meister-BAföG und Meisterprüfungsprojekt
Die Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt werden nun bis zu 2.000 € gefördert (bislang nur 1.534 €) und ein zusätzlicher Zuschussanteil (von 40 %) wird erstmalig eingeführt.
Der (mögliche) Darlehenserlass für die Lehrgangs- und Prüfungskosten bei erfolgreicher Meisterprüfung erhöht sich von 25 auf 40 %.
Vermögensanrechnung: Freibetrag erhöht sich
Der Freibetrag für die Vermögensabrechnung steigt nun auf 45.000 € (statt bislang 35.800 €).
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