Maximal 10 Stunden Arbeitszeit im Minijob
Die Arbeitszeit eines Minijobbers ist begrenzt. Zwar steht keine Stundenobergrenze im Gesetz. Dennoch sollten Minijobber und Arbeitgeber die Obergrenze von 10 Stunden je Woche im Kopf haben, wenn es um die Beschäftigungen von Minijobbern geht. Grund ist der Mindestlohn. Diese 10 Stunden sind aber die maximale Wochenstundenzahl. Oft sind die möglichen Wochenstunden geringer.
Wochenstunden im Minijob
Zu den Voraussetzungen eines Minijob zählt im Wesentlichen die Höhe des regelmäßigen monatlichen Entgelts. Konkret liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) seit 1.10.2022 vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt nicht mehr als 520 Euro (vorher 450 Euro) beträgt. Eine Höchststundenanzahl ist im Gesetz ausdrücklich nicht genannt.
Allerdings stimmt diese Sichtweise nicht. Denn tatsächlich ist mit der Einführung des Mindestlohns (seit 2015) stets auch eine Begrenzung der Wochenstundenzahl bei Minijobbern eingeführt. Denn, wenn das Monatsentgelt (nach oben) gedeckelt ist und der Arbeitnehmer einen Stundenmindestlohn (von derzeit 12 Euro) erhalten muss, ergibt sich daraus eine maximale Wochenstundenzahl für den Mitarbeiter bzw. eine maximale Monatsarbeitszeit.
Bei einer Minijobgrenze von 520 Euro im Monat und 12 Euro Stunden-Mindestlohns beläuft sich die maximale Wochenarbeitszeit eine Minijobbers auf 10 Stunden.
Tatsächlich ergibt sich dies sogar aus einer Formel. Es gilt:
12 Euro Mindestlohn x 10 Wochenstunden x 13 Wochen : 3 Monate = 520 Euro
Anhand dieser Formel wird nämlich seit 1.10.2022 die Minijobgrenze berechnet. Aus dieser geht unmittelbar hervor, dass ein Minijobber maximal 10 Stunden je Woche arbeiten darf.
10 Stunden-Woche ist Maximum
Dies bedeutet aber nicht, dass dies immer gilt. Denn ist ein höherer Stundenlohn vereinbart, reduziert sich die Wochenarbeitszeit (teils deutlich).
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer arbeitet zu einem Stundenlohn von 20 Euro in einem Betrieb.
Bei 10 Stunden je Woche würde der Arbeitnehmer rund 800 Euro im Monat verdienen (4 Wochen x 10 Stunden x 20 Euro). Das läge deutlich über die Minijobgrenze von 520 Euro.
Berechnung Wochenstundenzahl
Zur Berechnung der Wochenstunden kann folgende Berechnungsformel verwendet werden.
Der vereinbarte Stundenlohn ist mit den vereinbarten Wochenstunden und mit 52 (Wochen) zu multiplizieren. Das Ergebnis (Jahresverdienst) ist dann durch 12 (Monate) zu dividieren, um den Monatsverdienst zu erhalten.
Such man nun die Wochenstundenzahl, um einen Minijob zu kreieren, so geht kann man mit folgender Formel vorgehen:
120 Euro : gewünschter Stundenlohn = Wochenstundenzahl
Im obigen Beispiel also 120 Euro : 20 Euro = 6 Wochenstunden
Eine Antwort
[…] Die Wochenstundenzahl bei Minijobbern […]