Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber erstellen?
In diesen Wochen habe ich mehrfach die Frage erhalten, ob die Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber zu erstellen ist. Die Frage lässt sich nur mit ein wenig mehr Informationen genau beantworten. Es kann nämlich nicht pauschal auf diese Frage mit ja oder nein geantwortet werden. Aber pauschal ist hier schon ein gutes Stichwort.
Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber erstellen?
Wenn es darum geht, ob für einen Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen ist, stellt sich zunächst die grundsätzliche Frage, ob für alle Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden muss oder es Ausnahmen gibt.
Die Lohnsteuerbescheinigungen sind nur zu erstellen, wenn ein Arbeitnehmer nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abgerechnet worden ist. Es muss daher im Vorfeld der Abruf dieser Lohnsteuerabzugsmerkmale vom Betrieb im elektronischen Verfahren (ELStAM-Abruf) durchgeführt worden sein. Nur wenn diese ELStAM erfolgreich abgeholt worden sind und der Arbeitnehmer mit seiner Steuerklasse abgerechnet wurde, ist im Grunde auch eine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen.
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Das heißt, nur wenn ein Minijobber oder eine kurzfristige Aushilfe nach der individuellen Steuerklasse abgerechnet worden ist, ist auch eine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen und zu versenden.
In allen anderen Fällen, also wenn keine individuelle Steuerklasse, abgerechnet wurde, ist hingegen keine Lohnsteuerbescheinigung vom Betrieb zu erstellen.
Keine Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber erstellen!
Eine Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber ist daher nicht zu erstellen, wenn der Minijobber mit der Pauschsteuer in Höhe von 2 % abgerechnet wird.
Übrigens: In der 2-prozentigen Pauschsteuer ist der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern bereits enthalten und wird nicht extra ausgewiesen!
Gleiches gilt übrigens auch für Minijobber, die mit der 20-prozentigen pauschalen Lohnsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) abgerechnet werden. Auch bei dieser pauschalen Lohnversteuerung ist eine Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber nicht zu erstellen.
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Lohnsteuerbescheinigung für kurzfristige Aushilfen?
Neben den Minijobber gehören auch die kurzfristigen Aushilfen zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Auch für die kurzfristigen Aushilfen ist nur eine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen, wenn die Aushilfstätigkeit mit der individuellen Steuerklasse abgerechnet worden ist. Wurde hingegen die kurzfristige Aushilfe mit der Pauschalsteuer zu 25 % Lohnsteuer abgerechnet (also nicht nach der Steuerklasse), ist keine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen.
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2 Antworten
Ich bin eine Studentin und habe zwei Minijobs. Ich bediene jede Monat von den Jobs ca. 900 Euro. Wie muss ich meine Lohnsteuerbescheinigung erstellen? Ist eine Beratung von Steuerberater nötig?
Guten Morgen,
wenn die beiden Minijobs nebeneinander ausgeübt werden und jeden Monat 900 Euro verdient wird, dann sind die beiden Minijobs zusammenzuzählen und entsprechend zu versteuern. Es dürfte dann in aller Regel der Minijobstatus in beiden Jobs dahin sein.
https://www.minijobs-aktuell.de/mehrfachbeschaeftigte-minijobber-koennen-ein-graus-sein-teil-1/
Hier würde ich ein Gespräch mit dem Steuerberater empfehlen.
Ich hoffe dies hilft Ihnen etwas weiter