Kurzfristigkeit bei Schulentlassenen

Im Sommer arbeiten zahlreiche Schüler und Schulentlassene als Ferienjobber in Betrieben, um sich ein paar Euro hinzuzuverdienen. Für die Betriebe sind diese Ferienjobber oft eine günstige Möglichkeit die Urlaubszeit der eigenen Belegschaft abzufedern. Doch in der Lohnabrechnung ist Vorsicht geboten. Denn nicht jeder Ferienjob ist ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis.

Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind oftmals die Wahl für Schülerjobs in den Sommerferien. Dennoch sollten Sie in den Betrieben genau prüfen, ob bei dem Ferienjob, auch wirklich die Voraussetzungen der Kurzfristigkeit erfüllt sind. Denn der Status als Erwerbsperson (Berufsmäßigkeit) kann Ihnen bei den Ferienjobbern einen Strich durch die Rechnung machen. Denn für Schulentlassene gelten Sonderregelungen. Hier stellt sich der Betriebsprüfer stets die Frage, ob nach dem Schulende eine Berufsausbildung aufgenommen wird oder ein Studium folgt.

 

Nachteil Berufsausbildung und Ferienjob

Beginnt ein Schulabgänger nach der Schule eine Berufsausbildung, so ist Kurzfristigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall können Sie den Ferienjobber nicht mehr als kurzfristige Aushilfe beschäftigen und die Vorteile der sozialabgabenfreien Kurzfristigkeit nutzen.

Leider wird diese Sonderregelung bei Ferienjobs häufig übersehen und kostete bereits viele Betriebe einige Euro für die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen einer Betriebsprüfung.

Um diese Falle zu umgehen, sollten Sie sich im Betrieb stets einen Personalfragebogen von den kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern ausfüllen lassen. So können Sie erkennen, welchen Status die kurzfristige Aushilfe hat.

Link-Tipp: Hier finden Sie einen aktuellen Fragebogen

 

Vorteil für Studenten bei Ferienjob

Anders sieht es hingegen bei Schulabgängern aus, die nach dem Schulende ein Studium aufnehmen wollen. Für diese können weiterhin die Regelungen für kurzfristige Beschäftigungen angewendet werden, so dass diese Ferienjobber regelmäßig von den Vorteilen der Kurzfristigkeit profitieren können.

Anmerkung: Ob diese Regelung in der heutigen Zeit, wo die Berufsausbildung mehr denn je gestärkt werden soll, noch zeitgemäß ist, darf freilich bezweifelt werden. Aktuell scheint die Politik hier aber keinen Änderungsbedarf ausgemacht zu haben, da Änderungen dieser Regelung derzeit nicht angedacht sind.

 

Fazit: Lassen Sie sich den Fragebogen unbedingt von dem Ferienjobber ausfüllen und unterschreiben, damit Sie einen Nachweis für die nächste Betriebsprüfung haben. Hat der Ferienjobber dort seine „Studienabsicht“ angekreuzt, so sind Sie auf der sicheren Seite.

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Ein Gedanke zu „Kurzfristigkeit bei Schulentlassenen“

  1. Mit dieser Regelung ist eine große Chance zur temporären Abfederung von personellen Engpässen verpasst worden. Der in Ihrem Artikel geschilderte bürokratische Aufwand ist eine Zumutung für die Arbeit gebenden Beteiligten und wenn die Arbeitswilligen sich durch diese Einschränkungen nicht richtig entlohnt fühlen (weil der Minijob zuwenig bringt), bleiben sie einfach zu Hause! So kann keine Wertschöpfung, geschweige denn Nachhaltigkeit generiert werden! Ändern Sie bitte endlich diese unsäglichen Rechtsvorschriften, digitalisieren Sie – sonst machen Sie nicht nur den Betroffenen, sondern auch sich selbst das Leben schwer!

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