Krankenkasse bei Minijobbern abfragen

Die Beiträge und Meldungen für Ihre Minijobber sind an die Minijob-Zentrale zu übermitteln. Durch den Minijob selbst besteht für den Arbeitnehmer jedoch kein Krankenversicherungsschutz, dennoch müssen Sie die Krankenkasse des Minijobbers kennen. Denn als Betrieb fragen Sie die Arbeitsunfähigkeitszeiten der Minijobber elektronisch bei der jeweils zuständigen Krankenkasse ab.

Krankenkasse bei Minijobbern

Bei welcher Krankenkasse ein Minijobber krankenversichert ist, war lange Zeit für den Betrieb ohne Bedeutung. Doch seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist die Angabe der Krankenkasse eines Minijobbers zwingend erforderlich. So ist diese beispielsweise stets im Lohnprogramm zu erfassen.

Bereits seit 2022 müssen die Daten des Krankenversicherungsschutzes für Ihre Minijobber zwingend vorliegen. Denn nur mit dieser Information können Sie aus Ihrem Lohnprogramm die die Daten zu etwaigen Krankheitszeiten direkt bei den Krankenkassen abfragen. Die Minijob-Zentrale kann Ihnen bei Krankheitszeiten der Minijobber nicht weiterhelfen.

Bei den versicherungspflichtigen Arbeitnehmern ist dies regelmäßig kein Problem, da Sie diese Daten kennen. Schließlich werden die Sozialversicherungsbeiträge monatlich an die jeweilige Krankenkasse des Arbeitnehmers übermittelt.

Anders sieht es jedoch bei den Minijobbern aus. Hier sollten Sie zwar auch wissen, ob der Minijobber gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Doch in der Abrechnungspraxis ist bei den meisten Betrieben die aktuelle Krankenkasse eines Minijobbers sicherlich nicht bekannt.

Der Betrieb ist aufgefordert die Arbeitsunfähigkeitszeiten von den Krankenkassen anzufordern. Dieses elektronische Abrufverfahren für die Arbeitsunfähigkeitszeiten birgt für Arbeitgeber von Minijobber einen erhöhten Arbeitsaufwand. Denn Sie müssen die Minijobber nach einer Bescheinigung (Mitgliedsbescheinigung) der jeweiligen Krankenkasse fragen und diese mit zu den Entgeltunterlagen legen. Denn nur wenn Sie bei der aktuellen Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsdaten anfordern, bekommen Sie diese auch.

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Krankenkasse der Minijobber

Sollten Sie diese Angaben von einzelnen Minijobbern noch nicht vorliegen haben, sollten Sie dies schnellstmöglich nachholen.

Daneben sollten Sie die Minijobber verpflichten, künftige Änderungen des Krankenversicherungsschutzes (Krankenkassenwechsel) unmittelbar im Lohnbüro mitzuteilen. Denn bei einem Wechsel der Krankenkasse des Minijobbers, müssen Sie darauf im Lohnbüro reagieren.

Auch sollten Sie bei Neueinstellungen von Minijobbern die Krankenkasse abfragen, um die Entgeltunterlagen gleich bei Einstellung der Minijobber komplett zu haben.

Sonderfall PKV-Minijobber

Für Minijobber, die in der PKV krankenversichert sind (privat krankenversicherte Minijobber), gilt dies allerdings nicht. Denn die privaten Krankenversicherungsunternehmen machen bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mit. Für PKV-Arbeitnehmer sind weiterhin die „alten“ Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Arbeitgeber vorzulegen.

Somit müssen Sie für Ihre privat krankenversicherten Minijobber keinen konkreten Nachweis führen, bei welchem Unternehmen Sie versichert sind. Allerdings sollten Sie unbedingt eine Bestätigung in den Entgeltunterlagen hinterlegen, dass der Minijobber in der PKV versichert ist (damit kennen Sie in der Regel natürlich auch das Unternehmen).

Anmerkung: PKV versicherte Minijobber sind beitragsfrei zur Krankenversicherung und es muss nicht der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 13 Prozent gezahlt werden.

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