Jahresmeldungen 2022 für Minijobber

Jahresmeldungen 2022 für Minijobber

Minijobs Jahresmeldungen 2022

Im Januar eines Kalenderjahres werden regelmäßig die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung für die Minijobber von den Lohnsoftwareprogrammen erstellt. Das gilt auch im Januar 2023. Denn dann werden die Jahresmeldungen 2022 bereitgestellt. Die Jahresmeldungen 2022 weisen bei den Minijobs ein paar Besonderheiten aufgrund der geänderten Minijobgrenze auf, dies Sie kennen sollten.

Jahresmeldungen 2022 – Meldezeitraum

Die Jahresmeldungen sind mit Ablauf des Kalenderjahres bis spätestens 15. Februar des Folgejahres (2023) an die Minijob-Zentrale als zuständige Einzugsstelle zu senden. Die Jahresmeldungen erhalten auch bei Minijobbern die erzielten Entgelte des Meldezeitraums.

Als Meldezeitraum bei den Jahresmeldungen gilt grundsätzlich der 1.1. des Jahres bis 31.12. des Kalenderjahres. Hat der Minijobber erst im Laufe des Jahres mit der Beschäftigung begonnen oder war die Beschäftigung unterbrochen, so kann der Beginndatum auch abweichen.

Als Meldeentgelt ist das Entgelt des Minijobbers zu melden, das dem Grunde nach rentenversicherungspflichtig wäre. Dies gilt also auch für Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen. Soll heißen, auch für diese „an sich rentenversicherungsfreien“ Arbeitnehmer ist ein „an sich rentenversicherungspflichtiges“ Arbeitsentgelt in der Sozialversicherungsmeldung zu bescheinigen.

Jahresmeldungen 2022: Meldeentgelt Minijob

Für das Meldejahr 2022 gilt eine Besonderheit bei der Höhe des Meldeentgelts. Denn durch die Anhebung der Minijobgrenze zum 1. Oktober 2022, wurde auch das Monatsentgelt bei zahlreichen Minijobbern angepasst. Damit konnte ein Minijobber bei einem Monatsentgelt in Höhe der Minijobgrenze im Jahr 2022 insgesamt 5.610 Euro verdienen. (= 9 Monate x 450 Euro + 3 Monate x 520 Euro). Bislang lag der „mögliche“ Jahresverdienst bei 5.400 Euro (= 12 x 450 Euro). Für 2023 sind bei einem Monatsverdienst von 520 Euro sogar 6.240 Euro (= 12 x 520 Euro) drin.

Abgabegrund Jahresmeldung 2022

Die Sozialversicherungsmeldungen zeichnen sich durch unterschiedliche Meldegründe. Für die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung ist dabei der Abgabegrund 50 vorgesehen. Der Meldedatensatz für die Jahresmeldungen muss daher diesen Abgabegrund enthalten.

 

Beispiel Jahresmeldung 2022:

Ein Minijobber hat sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und verdiente im Jahr 2022 von Januar bis September 2022 monatlich 450 Euro (= 9 x 450 Euro = 4.050 Euro). In den Monaten Oktober bis Dezember 2022 erhielt er jeweils 500 Euro im Monat.

Meldezeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2022

Meldeentgelt 5.550 Euro

Abgabegrund 50

 

Hinweis: Das Beispiel gilt auch für rentenversicherungspflichtige Minijobber.

Jahresmeldungen 2022 – Sonderfall Mindestbemessungsentgelt

Beschäftigen Sie einen rentenversicherungspflichtigen Minijobber – keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht – so ist ein Mindestbemessungsentgelt in Höhe von monatlich 175 Euro zu beachten.

Das Mindestbemessungsentgelt für Minijobber besagt letztlich, dass die Rentenversicherung erst eine Rentenberechnung (Rentenentgeltpunkte ermittelt), wenn die Beträge aus einem bestimmten „Mindestentgelt“ eingezahlt werden. Dieses Mindestbemessungsentgelt beträgt 175 Euro im Monat. Verdient ein rentenversicherungspflichtiger Minijober weniger, so muss er den Differenzrentenbeitrag selbst zahlen. Eine zusätzliche Belastung für den Arbeitgeber entsteht hier also (ausnahmsweise) nicht.

Das Mindestbemessungsentgelt hat für die Jahresmeldungen 2022 aber auch noch eine besondere Bedeutung. Da das rentenversicherungspflichtige Entgelt gemeldet werden muss, ist in den Fällen, in denen das Mindestbemessungsentgelt zum Tragen kommt, das Mindestbemessungsentgelt auch zu melden – und nicht der tatschliche Verdienst.

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Beispiel Mindestbemessungsentgelt 2022  

Ein rentenversicherungspflichtiger Minijobber begann am 1.11.2022 einen Minijob. Er verdiente im November und Dezember 2022 jeweils 100 Euro im Monat.

Jahresmeldung 2022

Meldezeitraum 1.11.2022 bis 31.12.2022 (Beginn der Beschäftigung erst ab 1. November)

Meldeentgelt 350 Euro (da im November und Dezember das Mindestbemessungsentgelt von 175 Euro angesetzt wird)

Abgabegrund 50

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