Seit 2016 müssen Sie zusätzlich zu den Sozialversicherungsmeldungen auch noch eine Jahresmeldung zur Unfallversicherung für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen erstellen. Diese UV-Jahresmeldungen sind für alle Arbeitnehmer, die im Jahr 2016 abgerechnet worden zu erstellen und bis spätestens 16.2.2017 zu versenden.
UV-Jahresmeldungen sind für alle zu erstellen
Die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung mit dem Abgabegrund „92“ sind für alle Minijobber und kurzfristigen Aushilfen zu erstatten, die in 2016 mindestens einen Tag bei Ihnen beschäftigt waren. Dies bedeutet, dass die UV-Jahresmeldungen auch zu erstellen sind, wenn ein Arbeitnehmer bei Ihnen nur einen Tag gearbeitet hat.
Dies bedeutet, Sie müssen diese auch erstellen, wenn ein Arbeitnehmer schon lange nicht mehr bei Ihnen beschäftigt ist, aber in 2016 noch (mindestens einen Tag) bei Ihnen im Betrieb tätig war.
Beispiel:
Ein Minijobber war vom 1.1.2015 bis 1.1.2016 bei Ihnen beschäftigt.
Sie müssen eine UV-Jahresmeldung für den Arbeitnehmer erstellen.
Die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung müssen Sie auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen versenden – anders als die Sozialversicherungs-Jahresmeldungen – die nun nicht mehr an die Minijob-Zentrale gesendet werden.
EIN Meldezeitraum bei UV-Jahresmeldungen
Bei den UV-Jahresmeldungen gibt es als Meldezeitraum – anders als bei den Sozialversicherungs-Jahresmeldungen – keine konkreten Tagesangaben. Vielmehr wird – unabhängig vom tatsächlichem Beschäftigungszeitraum – immer das komplette Jahr gemeldet. Somit ist der Meldezeitraum bei den UV-Jahresmeldungen (fast) ausschließlich vom 1.1.2016 bis 31.12.2016 zu verwenden.
Beispiel:
Ein Minijobber hat bei Ihnen seinen Minijob zum 1.8.2016 begonnen.
Meldezeitraum UV-Jahresmeldung für 2016: 1.1.2016 bis 31.12.2016
Die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung versenden Sie übrigens auch an die Minijob-Zentrale und nicht an die neue Annahmestelle der Unfallversicherung. Der Hintergrund dafür liegt in der Verwendung der UV-Jahresmeldungen. Sie gehen nämlich nicht an die gesetzliche Unfallversicherung – auch wenn dies die Bezeichnung vermuten lässt – sondern an die Rentenversicherung. Die UV-Jahresmeldungen dienen den Betriebsprüfern nämlich als „Prüfgrundlage“ bei den Betriebsprüfungen für die Unfallversicherungsprüfungen.
Meldeentgelt ist unfallversicherungspflichtiges Entgelt
Meldepflichtig ist in den UV-Jahresmeldungen das unfallversicherungspflichtige Entgelt. Dies entspricht vielfach dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Allerdings zählen beim unfallversicherungspflichtigen Entgelt auch die steuer- und beitragsfreien Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge hinzu.
Eine Übersicht der unfallversicherungspflichtigen Entgelte finden Sie Arbeitsentgeltkatalog der UV.
Beispiel:
Ein Minijobber erzielt ein monatliches Entgelt von 400 €. Daneben hat er monatlich noch steuerfreie SFN-Zuschläge von jeweils 50 € erzielt.
Meldezeitraum Jahresmeldung für 2016: 1.1.2016 bis 31.12.2016
Meldeentgelt: 5.400 €
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Meldefrist beachten
Bei den UV-Jahresmeldungen gilt es die Abgabefrist bis 16.2.2017 zu beachten. Bis dahin müssen Sie die UV-Jahresmeldungen an die Minijob-Zentrale für Ihre Minijobber versendet haben.
Besonderheit für 2016
Ab 2016 stellen die Unfallversicherungsträger den Betrieben die Unfallversicherungs-Stammdaten bereit. Das heißt, die Betriebe rufen die zu verwendenden Gefahrtarifstellen (GTST) bei der Unfallversicherung für das Jahr 2016 und die Folgejahre über das Lohnprogramm ab. Achten Sie bitte darauf, dass Sie die UV-Jahresmeldungen 2016 bereits mit diesen (gelieferten) Stammdaten (u.a. GTST) in den UV-Jahresmeldungen berücksichtigen, da es sonst unnötige Rückfragen der Einzugsstellen geben könnte.
Die neuen Gefahrtarifstellen verwenden Sie bitte auch in dem Lohnnachweis an die Unfallversicherung für 2016.
Keine Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigungen der UV-Jahresmeldungen werden Ihnen in vielen Lohnprogrammen angeboten. Diese Meldebescheinigungen müssen Sie aber – anders als bei den Sozialversicherungsmeldungen – nicht in Kopie an Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen aushändigen. Sie dienen allein der internen Dokumentation beim Arbeitgeber.
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Ich glaube, man könnte das alles noch viel komplizierten machen, noch dazu wo wir alle jetzt doch Computer haben. 3 Meldungen pro Jahr mit den gleichen Daten ist doch langweilig. Bitte setzt ein neues Gremium ein, das so richtig aufwendige Verfahren erläßt (montlich, täglich?), wozu haben wir den sonst einen Computer; ach ja, strafbewehrt müssen diese Verfahren natürlich auch sein
Du sprichst mir aus der Seele. Sehr gerne würde ich diejenigen teeren und federn, die dieses Monstrum an Verwaltungsaufwand geschaffen haben. Endlich kann ich gerade das Thema Minijob beenden – und eines weiss ich: nie nie nie wieder!!! Dieser ganze Melde- und Verwaltungskram plus alle 4 Jahre dutzende Fotokopien verschicken für die Außenprüfung hat mich an eigenem Zeitaufwand mehr gekostet als unser paar-Stunden-im-Monat Hausmeisterlein bekommen hat. Selbst jetzt die Abmeldung hat mich wieder Stunden an Recherchen und für Kämpfe mit den Formulareingaben gekostet. Keine Ahnung ob ich’s richtig gemacht habe oder nicht.
unübersichtlich !!
Wie komme ich zu den Formularen, damit ich sie ausfüllen kann?
Guten Tag,
die Meldungen gibt es nicht mehr als Papierformulare, sondern werden über die Lohnsoftware erstellt. Eine Testversion bekommen Sie zum Beispiel bei DATALINE (https://www.dataline.de/produkte/testversion.html).
Viele Grüße
Marc Wehrstedt