Jahresmeldung zur Unfallversicherung auch für Minijobs

Die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung müssen Sie auch für Ihre Minijobs erstellen. Die Jahresmeldung zur Unfallversicherung ist für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen zu erstatten. Diese UV-Jahresmeldungen sind für alle Arbeitnehmer, die im Jahr 2024 abgerechnet worden zu erstellen und bis spätestens 17.2.2025 zu versenden.
UV-Jahresmeldungen 2024 sind für alle zu erstellen
Die UV-Jahresmeldungen mit dem Abgabegrund „92“ sind für alle Minijobber und kurzfristigen Aushilfen zu erstatten, die im Jahr 2024 mindestens einen Tag bei Ihnen beschäftigt waren. Dies bedeutet, dass die UV-Jahresmeldungen auch zu erstellen sind, wenn ein Arbeitnehmer bei Ihnen nur einen Tag gearbeitet hat.
Dies heißt, Sie müssen diese UV-Jahresmeldungen auch erstellen, wenn ein Arbeitnehmer schon lange nicht mehr bei Ihnen beschäftigt ist, aber in 2024 noch (mindestens einen Tag) bei Ihnen im Betrieb tätig war.
Beispiel:
Ein Minijobber war vom 1.1.2024 bis 31.03.2024bei Ihnen beschäftigt.
Sie müssen eine UV-Jahresmeldung für den Arbeitnehmer erstellen.
Anzeige: DEÜV-Meldungen mit DATALINE Lohnsoftware versenden – jetzt testen
Die UV-Jahresmeldungen müssen Sie auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen versenden – anders als die Sozialversicherungs-Jahresmeldungen, die nicht mehr für die im laufenden Jahr 2024 ausgeschiedenen kurzfristigen Aushilfen an die Minijob-Zentrale gesendet werden.
EIN Meldezeitraum bei UV-Jahresmeldungen
Bei den UV-Jahresmeldungen gibt es als Meldezeitraum – anders als bei den Sozialversicherungs-Jahresmeldungen – keine konkreten Tagesangaben. Vielmehr wird – unabhängig vom tatsächlichem Beschäftigungszeitraum immer das komplette Jahr gemeldet. Somit ist der Meldezeitraum bei den UV-Jahresmeldungen 2024 fast ausschließlich vom 1.1.2024 bis 31.12.2024 zu verwenden.
Beispiel:
Ein Minijobber hat bei Ihnen seinen Minijob zum 1.8.2024 begonnen.
Meldezeitraum UV-Jahresmeldung für 2024: 1.1.2024 bis 31.12.2024
Einzugsstelle UV-Jahresmeldungen
Die UV-Jahresmeldungen versenden Sie übrigens auch an die Minijob-Zentrale und nicht an die Annahmestelle der Unfallversicherung.
Der Hintergrund dafür liegt in der Verwendung der UV-Jahresmeldungen. Sie gehen nämlich nicht an die gesetzliche Unfallversicherung – auch wenn dies die Bezeichnung vermuten lässt – sondern an die Rentenversicherung. Die UV-Jahresmeldungen dienen den Betriebsprüfern nämlich als „Prüfgrundlage“ bei den Betriebsprüfungen für die Unfallversicherungsprüfungen.
Meldeentgelt ist unfallversicherungspflichtiges Entgelt
Meldepflichtig ist in den UV-Jahresmeldungen das unfallversicherungspflichtige Entgelt. Dies entspricht vielfach dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Allerdings zählen beim unfallversicherungspflichtigen Entgelt auch die steuer- und beitragsfreien Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge hinzu. Ferner gelten die Beitragsbemessungsgrenzen nicht in der Unfallversicherung.
Eine Übersicht der unfallversicherungspflichtigen Entgelte finden Sie hier.
Beispiel:
Ein Minijobber erzielt ein monatliches Entgelt von 500 Euro. Daneben hat er monatlich noch steuerfreie SFN-Zuschläge von jeweils 50 Euro erzielt.
Meldezeitraum Jahresmeldung für 2024: 1.1.2024 bis 31.12.2024
Meldeentgelt: 6.000 Euro
Meldefrist beachten
Bei den UV-Jahresmeldungen 2024 gilt es die Abgabefrist bis 17.2.2025 zu beachten. Bis dahin müssen Sie die UV-Jahresmeldungen an die Minijob-Zentrale für Ihre Minijobber versendet haben.
Keine Meldebescheinigung der UV-Jahresmeldungen
Die Meldebescheinigungen der UV-Jahresmeldungen werden Ihnen in vielen Lohnprogrammen angeboten. Diese Meldebescheinigungen müssen Sie aber – anders als bei den Sozialversicherungsmeldungen – nicht in Kopie an Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen aushändigen. Sie dienen allein der internen Dokumentation beim Arbeitgeber.