Die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner, die in vorgezogener Altersrente sind, bleiben auch 2021 hoch. Das wurde kurz vor Weihnachten vom Gesetzgeber beschlossen und wirkt sich erfreulich für die betroffenen Rentner aus. Die Sonderregelung wird damit auch für 2021 verlängert. Vorgezogene Altersrentner können nun auch 2021 deutlich mehr neben der Rente verdienen.
Hinzuverdienstgrenzen für Rentner 2021
Für Rentner in vorgezogener Altersrente gelten grundsätzlich bestimmte Hinzuverdienstgrenzen. Innerhalb dieser Grenzen ist ein Hinzuverdienst zur vorgezogenen Altersrente anrechnungsfrei. Übersteigt der Rentner die Hinzuverdienstgrenzen wirkt sich dies nachteilig auf seine Rentenhöhe aus.
Im Jahr 2017 waren die Hinzuverdienstgrenzen neu geregelt worden. Danach darf zu einer vorgezogenen Altersrente ein Betrag von jährlich 6.300 Euro (= 14 x 450 Euro) hinzuverdient werden, ohne dass dieser Hinzuverdienst (negative) Auswirkungen auf die Rentenhöhe hat. Somit konnten in der Vergangenheit vorgezogene im Grunde nur einen Minijob „neben der Rente“ anrechnungsfrei ausüben. Doch das änderte sich im Laufe der Corona-Pandemie zugunsten der vorgezogenen Altersrentner.
Bereits im Jahr 2020 wurde im Zuge diverser Coronagesetze diese Hinzuverdienstgrenze auf 44.590 Euro im Jahr angehoben. Im Jahr 2021 steigt die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrentner auf 46.060 Euro jährlich (= 3.838,33 Euro monatlich). Das hat der Bundestag und Bundesrat noch im Dezember 2020 beschlossen.
Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für alle „Frührentner“ mit vorgezogener Altersrente. Das sind zunächst Rentner, die bereits als langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen oder als besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei in Rente gegangen sind, aber die Regelaltersgrenze nicht erreicht haben. Daneben kommen aber auch Personen in den Genuss dieser Regelung, die erst im Laufe des Jahres 2021 in Rente gehen. Somit kann es im „Idealfall“ dazu kommen, das bisherige volle Gehalt mit der vorgezogenen Altersrente zu kombinieren.
Wichtig: Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Hinzuverdienstregelungen für Erwerbsminderungsrenten oder bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.
Ausblick
Ab 2022 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Altersvollrentnern