Haben Sie den Befreiungsantrag zur Rentenversicherung?

„Kann ich bitte den Befreiungsantrag zur Rentenversicherung für den Minijobber sehen?“ So oder ähnlich startet oftmals die Betriebsprüfung, wenn es um Minijobber geht. Die Betriebsprüfer erreichen oft schon mit dieser einen Frage, dass in vielen Lohnbüros angespannte Stimmung herrscht. Doch das muss nicht sein, wenn Sie im Vorfeld schon für klare Verhältnisse sorgen.

Seit 2013 sind alle neuen Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig im Minijob. Das heißt, es sind im Grunde immer Eigenanteile des Minijobbers zur Rentenversicherung (2018: 3,6 %) zu zahlen. Doch die wenigsten Minijobber wollen diese Arbeitnehmerbeiträge zahlen.

Müssen die Minijobber auch nicht. Sie können sich ganz einfach mit einem Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Werbung:
Lohnsoftware für klein- und mittelständische Unternehmen DATALINE Lohnsoftware „Lohnabzug CLASSIC“

Wichtig für Sie im Lohnbüro ist es aber, dass Sie diesen Befreiungsantrag zur Rentenversicherung schriftlich in den Entgeltunterlagen vorliegen haben. Nur dann ist auch der Betriebsprüfer zufrieden.

Prüfen Sie also VOR einer Betriebsprüfung, ob Sie für alle Minijobber, die Sie rentenversicherungsfrei, also mit der Beitragsgruppe „5“ zur Rentenversicherung abrechnen, einen Befreiungsantrag zur Rentenversicherung vorliegen haben.

Sollte dies nicht der Fall sein, so sollten Sie noch einmal GENAU nachsehen, ob sich nicht doch ein Befreiungsantrag zur Rentenversicherung auffinden lässt 😉 – Ihre Minijobber werden Sie bei der Suche bestimmt unterstützen!

Vorlagedatum beim Arbeitgeber gehört auf den Befreiungsantrag zur Rentenversicherungspflicht

Ein weiterer wichtiger Punkt, den es bei den Befreiungsanträgen zur Rentenversicherung zu beachten gilt, ist das Vorlage und Ausstelldatum. Hierbei gilt im Grunde, dass der Befreiungsantrag zur Rentenversicherung im ersten Monat der Beschäftigung vorgelegt werden muss, damit auch ab dem ersten Beschäftigungsmonat keine Rentenversicherungsbeiträge vom Minijobber zu zahlen sind.

In der Praxis ist es daher durchaus üblich, dass der Befreiungsantrag zusammen mit dem Arbeitsvertrag unterschrieben und dem Arbeitgeber vorgelegt wird. Dann haben Arbeitsvertrag und Befreiungsantrag zur Rentenversicherung das gleiche Datum!!!

Tipp: Schauen Sie die Entgeltunterlagen Ihrer Minijobber durch und prüfen Sie, ob für alle rentenversicherungsfreien Minijobber mit einem Beschäftigungsbeginn ab 1.1.2013 ein Befreiungsantrag zur Rentenversicherung vorliegt.

 

Tipp: So können Sie die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen.

Werbung:

Newsletter-Anmeldung

Der Minijob-Newsletter informiert Sie über neue Beiträge und aktuelle Neuigkeiten rund um das Thema Minijobs.

Sie erhalten den Newsletter mit aktuellen Tipps und Tricks zum Thema Minijobs in regelmäßigen Abständen.

Prüfen Sie Ihren Posteingang und den Spamordner, um Ihr kostenloses Newsletter-Abonnement zu bestätigen. Klicken Sie dazu bitte auf den Link in der Bestätigungsmail, die Ihnen gerade zugesendet wurde. Nur dann ist Ihre Registrierung für den kostenlosen Newsletter Minijobs abgeschlossen.

Ein Gedanke zu „Haben Sie den Befreiungsantrag zur Rentenversicherung?“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert