Durch die Reduzierung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 18,6 % ab 1.1.2018 ändert sich auch der Gleitzonenfaktor 2018. Damit ändert sich auch die Gleitzonenberechnung ab 2018. Denn durch die Reduzierung des Rentenversicherungsbeitragssatzes und des durchschnittlichen Zusatzbeitrages zur Krankenversicherung ändert sich auch der Faktor F, der für die Gleitzonen-Berechnung wichtig ist.
Hier gilt der Gleitzonenfaktor 2018
Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 450,01 € bis 850 € sind sogenannte Gleitzonen-Arbeitnehmer oder auch Midijobber. Für diese Gleitzonen-Arbeitnehmer gilt, dass das beitragspflichtige Arbeitsentgelt nicht das tatsächliche Entgelt, sondern ein niedrigeres beitragspflichtiges Entgelt ist. Die Arbeitnehmer zahlen hier nämlich nur geringere Beiträge zur Sozialversicherung. Als Arbeitgeber sind Sie hingegen nicht begünstigt. Vielmehr müssen Sie auch für Gleitzonen-Arbeitnehmer die vollen Beiträge zahlen.
Beispiel Arbeitgeberbeiträge für Gleitzonenarbeitnehmer 2018
Ein Arbeitnehmer, der innerhalb der Gleitzone bei Ihnen beschäftigt ist verdient 650 € im Monat. Als Arbeitgeber zahlen Sie Ihre Arbeitgeberbeiträge vom tatsächlich erzieltem Entgelt – anders als die Arbeitnehmer, die die Beiträge aus einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme leisten müssen.
Krankenversicherung: 650 € x 7,3 % = 47,45 €
Rentenversicherung: 650 x 9,3 % = 60,45 €
Arbeitslosenversicherung: 650 € x 1,5 % = 9,75 €
Pflegeversicherung: 650 € x 1,275 % = 8,29 €
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Da der Rentenversicherungsbeitragssatz um 0,1 % gesunken ist, sparen Sie als Arbeitgeber bei den Sozialversicherungsbeiträgen Ihrer Gleitzonen-Arbeitnehmer 2018 im Vergleich zu 2017. Daneben ist auch noch die Insolvenzgeldumlage auf 0,06 % gesunken, die hier in dem Beispiel jedoch nicht berücksichtigt wurde.
Gleitzonenformel und Gleitzonenfaktor 2018
Für die Berechnung der Arbeitnehmeranteile der Gleitzonenarbeitnehmer ist die beitragspflichtige Einnahme zu berechnen.
Um zu dieser reduzierten beitragspflichtigen Einnahme zu gelangen, haben sich die Sozialversicherungsträger eine aufwändige Formel erdacht.
Mehr zur Gleitzonenformel finden Sie auch hier.
Aktualisierung: Der Gleitzonenbereich ist ab 1.7.2019 neu geregelt.
2018 neuer Gleitzonenfaktor F
Der Gleitzonenfaktor F 2018 lautet 0,7547.
Daraus ergibt sich eine neue (vereinfachte) Gleitzonenformel für das Jahr 2018:
1,2759625 x Arbeitsentgelt – 234,568125
Übrigens: In 2017 betrug der Gleitzonenfaktor F 0,7509.
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Beispiel Gleitzonenberechnung 2018 Arbeitnehmer:
Ein Gleitzonen-Arbeitnehmer erzielt ein Entgelt von 650 € im Monat.
Daraus ergibt sich eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme von 594,81 €
Berechnung:
1,2759625 × 650 € – 234,568125 = 594,81 €
Beitragsberechnung:
Krankenversicherung: 39,39 €
Krankenversicherung (Zusatzbeitrag 1,0 %): 5,95 €
Rentenversicherung: 50,19 €
Arbeitslosenversicherung: 8,09 €
Pflegeversicherung: 6,87 €
Gesamtbeiträge: 110,49 €
Nettoentgelt: 539,51 €
Gleitzonenfaktor 2018 sorgt für niedriges Netto
Im Vergleich zum Vorjahr heißt es für viele Gleitzonenarbeitnehmer ein etwas geringeres Nettoentgelt als 2017. Denn durch den geänderten Gleitzonenfaktor 2018 erhöht sich die beitragspflichtige Einnahme der Gleitzonenarbeitnehmer, so dass sie letztlich weniger in der Tasche haben.
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Beispiel-Gehaltsabrechnungen zur Gleitzone 2017 und 2018
Gehaltsabrechnung Gleitzone 2017 ansehen
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Mich würde einmal Ihre Meinung interessieren wenn der Arbetnehmer bereits einen Nebenjob hat von 325€ hat plus 35,00Fahr-kosten vom ersten Arbeitgeber bekommt.
.Der 2.Nebenjob mit 450.00€ dotiert ist ; wie verhält sich es da, wenn der Arbeitnehmer bereits Altersrentner ist .Ich brauchte von Ihnen
möglichst genaue Angaben Ich bei der zweiten Firma 49h /Monat gearbeitet .Die Stunden wurden auf ein Arbeitszeitkonto geschrieben.
So daß immer nur eine Teilauszahlung erfolgt Leider bin ich solange an diese Firma angebunden bis der letzte Euro gezahlt ist.
Eine kurzfristige Beschäftigung ist so Leider nicht möglich ,sollte es
ursprünglich sein. Besten Dank im voraus!
Habe Keinen Kommentar Dazu
Guten Abend,
wenn Sie zwei Minijobs parallel ausüben, dann werden diese zusammengezählt. Überschreiten Sie dann insgesamt die Minijobgrenze, kommt es zur Versicherungspflicht in beiden Jobs. So wie ich Ihre Schilderung verstanden habe, ist genau das bei Ihnen den Fall.
Mehr Infos dazu finden Sie unter: http://www.minijobs-aktuell.de/mehrfachbeschaeftigte-minijobber-koennen-ein-graus-sein-teil-1/
Ich hoffe diese Infos helfen Ihnen etwas weiter.
Viele Grüße
Marc Wehrstedt