Geringverdiener 2019 sind mit den neuen Beitragssätzen 2019 abzurechnen. Natürlich ist auch hier der neue durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zu verwenden und dadurch wird es für Betriebe etwas günstiger Geringverdiener 2019 zu beschäftigen.
Geringverdiener 2019 – Geringverdienergrenze unverändert
Die Geringverdienergrenze bleibt auch im Jahr 2019 unverändert bei 325 Euro monatlich. Damit sind Geringverdiener 2019 auch weiterhin Personen, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind –Auszubildende – deren regelmäßiges Entgelt monatlich nicht mehr als 325 Euro beträgt.
Für diesen Personenkreis gilt in der Sozialversicherung eine abweichende Beitragsberechnung. Anders als bei sonstigen versicherungspflichtigen Arbeitnehmern wird der Sozialversicherungsbeitrag nämlich nicht (im Grunde) hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen, sondern der Arbeitgeber trägt den vollen Beitrag allein.
Begründet wird diese alleinige Beitragstragung für Geringverdiener durch den Arbeitgeber damit, dass die Geringverdiener nach Abzug der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ein (noch) geringeres Nettoentgelt erzielen würden. Deshalb (so die Idee) hat der Arbeitgeber für diese Geringverdiener die Sozialversicherungsbeiträge allein zu zahlen.
Geringverdiener 2019 – Beitragsberechnung
Die Beitragsberechnung für Geringverdiener erfolgt anhand derselben Beitragssätze zur Sozialversicherung wie für die „herkömmlichen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer“ auch. Allerdings können Sie hier (nach heutigem Stand) die Beiträge anhand der vollen Beitragssätze ermitteln und diese direkt mit dem erzielten Arbeitsentgelt multiplizieren.
Eine Besonderheit gilt jedoch für die Beitragsberechnung zur Krankenversicherung. Hier ist für Geringverdiener nicht der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zu verwenden, sondern der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag sinkt – Geringverdiener 2019
Die positive Nachricht für die Beitragsberechnung von Geringverdienern 2019 ist die Absenkung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 % auf 0,9 % in 2019. Dadurch kommt es zu einer leichten Beitragsentlastung für Arbeitgeber von Geringverdienern.
Zwar erhöht sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,5 %, doch wird diese Beitragserhöhung durch die Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung in 2019 um ebenfalls 0,5 % kompensiert. In der Rentenversicherung ändert sich der Beitragssatz nicht, er bleibt unverändert bei 18,6 %.
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Beispiel Beitragsberechnung Geringverdiener 2019
Somit ergibt sich für einen Geringverdiener 2019 folgende Beitragsberechnung bei 300 Euro Entgelt.
Krankenversicherung:
300 Euro x 14,6 % = 43,80 Euro
300 Euro x 0,9 % = 2,70 Euro
Rentenversicherung
300 Euro x 18,6 % = 55,80 Euro
Arbeitslosenversicherung:
300 Euro x 2,5 % = 7,50 Euro
Pflegeversicherung:
300 Euro x 3,05 % = 9,15 Euro
Kann ein Geringverdiener ( unter 325,-) zusätzlich einen Mini-Job ( unter 450,-) ausüben ohne zusätzliche Belastung?
ja