Ein Firmenhandy für den Minijobber?

Ein Firmenhandy für den Minijobber?

Firmenhandy Minijobber

Ein Firmenhandy für Minijobber – das ist (k)ein Spaß??? Immer wieder erreichen mich Zuschriften, in denen sich Arbeitgeber erkundigen, wie sie ihren Minijobbern „etwas Gutes“ tun können, ohne dass die 450-€-Grenze in Gefahr gerät. Diese Frage ist natürlich immer auch einzelfallbezogen zu beantworten, aber an dieser Stelle möchte ich Ihnen eine kleine Frage stellen.

Haben Sie schon einmal an ein Firmenhandy für Ihre Minijobber gedacht?

Vielfach wird jetzt die Antwort kommen: Natürlich nicht, was sollen sie auch damit.

Meine Antwort: Telefonieren auf Firmenkosten.

Firmenhandy – Erkennen Sie die Idee dahinter?

Wenn Sie einen kurzen Augenblick überlegen, kommen Sie schnell selbst auf die Antwort. Es ist etwas um die Ecke gedacht, aber eigentlich ganz offensichtlich. Sie wollen Ihren Minijobbern etwas Gutes zukommen lassen, also zahlen Sie ihnen doch teilweise das Smartphone. Das ist ein tolles Entgeltextra, gerade wenn es sich um junge Minijobber handelt, die Ihre Smartphones intensiv nutzen. Vielfach erzielen Sie mit diesem Entgeltextra mehr als eine saftige monetäre Lohnerhöhung erreichen kann.

Die Möglichkeit bietet sich natürlich nicht nur bei Minijobbern an, sondern auch bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern oder bei angestellten Familienangehörigen.

Die Vorteile eines solchen Firmenhandy/Firmen-Smartphones liegen auf der Hand. Geschickt gestaltet, zahlt der Arbeitnehmer nichts für die Privatnutzung des Telefons und der Betrieb kann die entstandenen Anschaffungs- und Telefonkosten bzw. Unterhaltungskosten betriebliche geltend machen.

Heutzutage spricht man hier allgemeinhin von einer win-win-situation.

Das müssen Sie wissen über die Abrechnung eines Firmenhandy

Die Privatnutzung betrieblicher Telekommunikations- und Datenverarbeitungsgeräte unterliegen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) der Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 45 EStG).

Für die private Nutzung der Telekommunikations- und Datenverarbeitungsgeräte am Arbeitsplatz stellt dies kaum jemand in Frage. Denn das ist in vielen Betrieben Gang und Gäbe. Oder hat Sie schon einmal ein Arbeitnehmer angesprochen und wollte Ihnen 30 Cent geben, weil er mit dem Diensttelefon ein Privatgespräch geführt hat?

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Firmenhandy – Überlassung von Smartphone & Co.

Die Regelung zur Steuerfreiheit und damit auch zur Beitragsfreiheit gilt aber auch, wenn der Arbeitgeber dem Minijobber ein solches Gerät (zum Beispiel Smartphone, Laptop, Notebook, Tablet, PC) zur ständigen privaten Nutzung überlässt. Die Regelung lässt es sogar zu, dass in der Wohnung des Arbeitnehmers betrieblicher Telefonanschluss eingerichtet wird. Allerdings würde ich hier bei Minijobbern eher darauf verzichten, da dies dann doch recht konstruiert wirken könnte.

   Wichtig: Die Geräte (Telefon, Handy, Smartphone, Fax) müssen dabei aber im Eigentum des Arbeitgebers bleiben.

Der Anteil der Privatgespräche bzw. Privatnutzung am Gesamtumsatz ist dabei unerheblich und führt zu keinem geldwerten Vorteil in der betrieblichen Lohnabrechnung. Rein theoretisch kann der betriebliche Anteil sogar mal 0% in einem Monat betragen. Es kann ja sein, dass das Handy dafür gedacht ist vom Betrieb oder Kunden angerufen zu werden.

Natürlich gilt die Steuer- und Beitragsfreiheit für die private Nutzung betrieblicher PCs, Notebooks, Tablets oder des dazugehörigen Zubehörs (PC-Stifte, PC-Maus usw.) und der Software (die auch im Betrieb genutzt wird), solange die Geräte im Besitz des Arbeitgebers bleiben.

Fazit: Wenn die Geräte im Besitz des Arbeitgebers verbleiben, entsteht kein geldwerter Vorteil in der Lohnabrechnung.

Exkurs: Privater Anteil und betrieblicher Anteil Firmenhandy

Wenn Sie sich dafür entscheiden einem Minijobber ein Firmenhandy oder ähnliches zur Verfügung zu stellen, sollten Sie natürlich eine entsprechende Begründung für eine Betriebsprüfung zur Hand haben. So könnte es beispielsweise sein, dass das Firmenhandy vom Minijobber genutzt wird, um darüber für den Betrieb und etwaige Kunden erreichbar zu sein, schließlich muss der Betrieb ja sehr flexibel seine Arbeitskräfte einsetzen können.

Ich denke Sie verstehen, was ich damit sagen möchte…

Ach so… zum Schluss

Wie denken Sie eigentlich jetzt darüber, Ihren Minijobbern ein Firmenhandy zur Verfügung zu stellen?

Ich freue mich auf Ihr Feedback.

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