Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung steigt 2020 auf 1,1 Prozent. Dies ist ein Plus von 0,2 Prozentpunkten.Damit erreicht der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2020 den höchsten Wert seit Jahren. In der Lohnabrechnung begegnen Ihnen der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei der Abrechnung von Geringverdienern, Midijobbern und privat krankenversicherten Arbeitnehmern.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag ist nicht der Durchschnitt
Ob bewusst oder unbewusst, suggeriert die Bezeichnung durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung er stelle den tatsächlichen Durchschnittswert der kassenindividuellen Zusatzbeiträge aller Krankenkassen dar. Dies ist nicht der Fall. Vielmehr ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag eine Rechengröße in der Sozialversicherung, um beispielsweise die Beiträge für Geringverdiener und privatkrankenversicherte Arbeitnehmer oder die Berechnungsformel für Arbeitnehmer im Übergangsbereich (Midijobber) zu bestimmen.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird vielmehr zum 1.11. eines Jahres für das Folgejahr von einem Schätzerkreis berechnet. Dabei werden die Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitsfonds gegenüber gestellt. Ergibt sich hierbei eine Differenz, hat dies Einfluss auf den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz.
Schätzerkreis bestimmt durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2020
Ermittelt wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf Grundlage einer offiziellen Schätzung. Danach sollen die Einnahmen des Gesundheitsfonds im Jahr 2020 bei 240,2 Milliarden Euro liegen. Dem stehen Ausgaben der Kassen in Höhe von 256,8 Milliarden Euro gegenüber, also einem Minus von mehr als 16 Milliarden Euro.
Auswirkungen des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2020
Direkt wirkt sich die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes bei der Lohnabrechnung von Geringverdienern aus. Für Geringverdiener, also zur Berufsausbildung Beschäftigte, deren Entgelt nicht mehr als 325 Euro im Monat beträgt, muss er Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein tragen, so dass der Betrieb den Anstieg beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag direkt zu spüren bekommt.
Neben der Beitragsberechnung von Geringverdienern hat der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz auch Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitgeberzuschusses bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern. Bei diesen muss der Arbeitgeber nämlich seit 2019 nicht nur den halben Krankenversicherungsbeitragssatz (7,3 Prozent), sondern auch die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes als Arbeitgeberzuschuss zahlen. Für das Jahr 2020 sind dies dann 7,3 Prozent plus 0,55 Prozent (= 7,85 Prozent). Für die betroffenen Arbeitnehmer ist dies hingegen eine gute Nachricht, da sie einen höheren Arbeitgeberzuschuss erhalten.
Mittelbaren Einfluss hat der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf die Berechnungsformel für Midijobber. Hier fließt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz durch den Faktor „F“ in die neue Berechnungsformel für das Jahr 2020 ein.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit vom 28.10.2019
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