Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen richtet sich nach der Höhe des ausgefallenen Entgelts. Das heißt, der Arbeitnehmer ist so zu stellen als hätte er gearbeitet. Dies gilt natürlich auch für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen, wenn die Arbeit aufgrund eines Feiertages ausfällt.
Kriterien für die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen erhalten genau das Entgelt, das aufgrund des Feiertags wegfällt. Allerdings ist Aufwendungsersatz hiervon ausgenommen. Denn entstehen dem Arbeitnehmer keine Aufwendungen, da er nicht arbeitet, so steht ihm auch kein Aufwendungsersatz zu.
Beispiel:
Ein Minijobber erhält einen Fahrtkostenzuschuss, wenn er zur Arbeit kommt.
Fällt die Arbeit aufgrund eines Feiertags aus, so entstehen ihm keine Fahrtkosten, so dass diese auch nicht bezahlt werden müssen.
Überstundenzuschläge – Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Überstundenzuschläge sind auch an Feiertagen zu zahlen, wenn diese angefallen/bezahlt worden wären, wenn an dem Feiertag gearbeitet worden wäre.
Ähnliches gilt für Zulagen, die der Arbeitnehmer bei Arbeitsleistung erhalten hätte. Auch diese Zuschläge sind zu vergüten.
Vorsicht ist bei Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen geboten. Diese Zuschläge sind nämlich auch für die arbeitsfreien Feiertage zu zahlen. Eine Besonderheit ergibt sich hier steuerlich und beitragsrechtlich. Denn diese SFN-Zuschläge sind an Feiertagen, wenn nicht gearbeitet worden ist, steuerpflichtig und auch beitragspflichtig.
Die Steuer- und Beitragsfreiheit ist nämlich nur gegeben, wenn auch tatsächlich gearbeitet wurde. Wurde an dem Feiertag nicht gearbeitet, entfällt diese Begünstigung.
Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen – Akkordlohn
Für Arbeitnehmer im Akkordlohn gilt, dass sie den Akkordlohn für den arbeitsfreien Feiertag erhalten, den sie bei Arbeitsleistung erhalten hätten. Um diesen Betrag zu ermitteln können Sie einen Referenzzeitraum zugrunde legen, zum Beispiel den durchschnittlichen Tagesakkordlohn der letzten drei Monate.
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Provisionszahlungen – Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Minijobber, die neben ihrem Festgehalt Provisionen beziehen, haben Anspruch auf eine pauschale Provisionsabgeltung aufgrund des „Arbeitsausfalls an einem Feiertag“.
Artikeltipp: Eine aktuellere Fassung dieses Artikels finden Sie hier.
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