Darum bekommen Minijobber Mindestlohn und Azubis nicht
Ich erhielt kürzlich einen Anruf aus einem Lohnbüro. Es meldete sich eine aufgeregte Stimme, die verzweifelt vor Ihrer Lohnabrechnung saß und nicht wusste was zu tun ist. Es ging eigentlich um eine ganz einfache Sache, die Abrechnung der neuen Azubis und die Abrechnung der Minijobber. Aber hier wurde einiges durcheinander gebracht, so dass am Ende eine verzweifelte Lohnsachbearbeiterin saß, die weder ein noch aus wusste. Bekommen Minijobber Mindestlohn und Azubis nicht?
Minijobber Mindestlohn? Das war passiert – neue Azubis sind da
Die Ursache für das ganze Chaos war eigentlich nichts Schlimmes. Die Lohnbearbeiterin, musste in Ihrer Lohnsoftware neue Azubis anlegen. Das ging auch problemlos von der Hand. Dann wandte sie sich ihren Minijobbern zu und kam ins Straucheln.
Nachdem sie die neuen Azubis mit einer Ausbildungsvergütung von unter 450 € bei einer 40-Stunden-Woche angelegt hatte, musste sie bei den Minijobbern prüfen, ob der Mindestlohn eingehalten worden ist. Und schon befand sich die Lohnsachbearbeiterin auf dem Glatteis. Hier kam sie nämlich beim Thema Mindestlohn, Azubis und Minijobber durcheinander.
Daher möchte ich Ihnen hier einmal die Zusammenhänge und die Unterschiede dieser Begriffe kurz aufzeigen.
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Zunächst einmal gilt für Auszubildende eine gesetzliche Sozialversicherungspflicht. Das heißt, junge Menschen, die eine Berufsausbildung absolvieren, sind zwingend sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, für die auch die vollen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Vor einige Zeit habe ich dazu bereits einen Artikel veröffentlicht „Darum können Sie Azubis nicht als Minijobber abrechnen“.
Das bedeutet in der Lohnabrechnung, dass für die Auszubildenden die Spielregeln für Minijobber nicht anzuwenden sind. Denn Auszubildende sind vom Gesetzgeber besonders geschützt. Sie sollen nämlich im Rahmen ihrer Ausbildung die Kenntnisse und Fertigkeiten erlernen, die für den (Ausbildungs)Beruf erforderlich sind. Es geht bei der Ausbildung in erster Linie um den Wissenserwerb, also das Erlernen eines Berufs.
Es geht bei einer Ausbildung also nicht vorrangig um den Broterwerb, sondern um den Wissenserwerb. In genau hier liegt dann auch die Begründung, warum für Azubis der Mindestlohn nicht gilt.
Minijobber hingegen sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei – auch wenn der Arbeitgeber die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zahlen muss. Ausgenommen davon ist nur die Rentenversicherung, hier sind die Minijobber rentenversicherungspflichtig, wenn sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen haben.
In diesem Zusammenhang ist vielleicht auch interessant, wie Minijobber wieder zur Versicherungspflicht in der Rentenversicherung zurückkehren können.
Minijobber Mindestlohn? Minijobber haben Anspruch auf den Mindestlohn
Anders als Auszubildende üben Minijobber ihren Minijob nicht aus, um dabei einen Beruf zu erlernen. Vielmehr geht es (wie bei den meisten Jobs) ums Geld verdienen.
Aus diesem Grund sind Minijobber nicht von den Regelungen zum Mindestlohn befreit, sondern erhalten mindestens den gesetzlichen Mindestlohn.
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Haben Sie sich auch schon einmal bei der Abrechnung verrannt und eine Frage wie Minijobber Mindestlohn ging Ihnen nicht mehr aus dem Sinn? Dann schreiben Sie mir gern und ich versuche etwas Licht ins Dunkeln zu bringen.
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2 Antworten
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