Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht im Minijob 2024
Minijobber können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung befreien lassen. Ein Antrag beim Arbeitgeber genügt.
Minijobber können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung befreien lassen. Ein Antrag beim Arbeitgeber genügt.
Die Beschäftigung von Minijobbern mit Altersrentenbezug ist keine Seltenheit. Doch wie wirkt sich dies auf die Rentenversicherungspflicht bei dem Minijobber aus?
Jahresmeldungen 2020 sind auch für Minijobber zu erstellen.
In der Lohnabrechnung und insbesondere der versicherungsrechtlichen Beurteilung, fallen immer wieder die Begriffe Minijob, kurzfristiger Job, Aushilfsjob oder geringfügige Beschäftigungen. Hier lesen Sie welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten es gibt und was die Unterschiede zwischen Minijob und kurzfristigem Job sind.
Die Jahresmeldungen 2019 sind auch für Minijobber zu erstellen. Beachten sollten Sie dabei aber, dass es einige Besonderheiten geben kann.
Viele Betriebe werden mit dem Wunsch von Aushilfen konfrontiert, dass die Aushilfen gern als geringfügig entlohnt Beschäftigte tätig sin wollen. Aber welche Voraussetzungen gelten dafür. Was muss der Betrieb dabei beachten?
Altersvollrentner können auch als Minijobber arbeiten. Aber wie sieht es mit der Rentenversicherungspflicht aus?
Das sind die 5 häufigsten Fehler bei Minijobbern. Was sich zuerst vollmundig anhört, ist leider oft Realität in der Lohnabrechnung. Im Eifer des Gefechts wird schnell mal ein Antrag vergessen oder eine Bescheinigung oder ein Beleg wird nicht in die Entgeltunterlagen abgelegt. Das muss aber nicht sein, wie Ihnen die folgende Übersicht zeigt.
Ab 1.1.2018 ändert sich der Rentenversicherungsbeitragssatz, so dass sich auch die Werte für ein Berechnungsbeispiel: Rentenversicherungspflichtiger Minijob 2018 und Mindestbemessungsgrundlage ändern.
Es sinkt der Beitragssatz zur Rentenversicherung 2018 von 18,7 % auf 18,6 %. Diese Beitragssatzsenkung hat Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnungen Ihrer Minijobber. Allerdings profitieren von dieser Beitragssatzsenkung natürlich nur diejenigen Minijobber, die auch volle Rentenversicherungsbeiträge zahlen, also rentenversicherungspflichtig im Minijob sind.