Minijobgrenze 2024 steigt
Die Minijobgrenze steigt aufgrund der Mindestlohnanpassung zum 1.1.2024
Die Minijobgrenze steigt aufgrund der Mindestlohnanpassung zum 1.1.2024
Die Minijobgrenze steigt 2024 auf 538 Euro im Monat.
Auch Bezieher von Bürgergeld können einen Minijob ausüben. Hierbei gelten aber bestimmte Grenzen für die Anrechnung. Die ersten 100 Euro aus einem Minijob sind aber anrechnungsfrei.
Die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind auch für geringfügig entlohnte Minijobber von den Betrieben abzurufen.
Nach dem Willen der Mindestlohnkommission soll der Mindestlohn 2024 und 2025 leicht steigen. Die Mindestlohnerhöhung ist inzwischen veröffentlicht und es gilt ab 1.1.2024 ein Mindestlohn von 12,41 Euro.
Der Bundesarbeitsminister sorgt mit Aussagen zum Mindestlohn für Wirbel. Steigt der Mindestlohn auf 14 Euro je Stunde?
Beamte im Minijob haben einige Vorzüge für den Betrieb – denn mit der Beschäftigung eines Beamten entfallen regelmäßig die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge.
Die Lohnsteuerbescheinigung ist auch für Minijobber zu versenden, wenn diese steuerpflichtig beschäftigt sind.
Der Wechsel von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in einen Minijob birgt einige Stolpersteine. Die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt, finden Sie hier.