Arbeitgeberbeiträge für Minijobs steigen 2025
Die Arbeitgeberbelastung für Minijobarbeitgeber steigt 2025 leicht an. Grund ist vielfach die höhere Minijobgrenze ab 2025.
Die Arbeitgeberbelastung für Minijobarbeitgeber steigt 2025 leicht an. Grund ist vielfach die höhere Minijobgrenze ab 2025.
Ab 01.01.2025 wird der allgemeine Mindestlohn in Deutschland erhöht. Der Mindestlohn 2025 liegt bei 12,82 Euro Bruttostundenlohn.
Entgeltumwandlungen können für Minijobber ein probates Mittel sein, trotz Verdienst oberhalb der Minijobgrenze als Minijobber beschäftigt zu sein.
Die Minijobgrenze 2025 erhöht sich auf 556 Euro monatlich. Die Erhöhung hängt unmittelbar mit der Anhebung des Mindestlohns ab 2025 zusammen.
Auch für Ihre Minijobber müssen Sie die Krankenkasse kennen und in der Lohnsoftware hinterlegen. Denn nur dann können Sie die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch abfragen.
Erhöht sich das Entgelt oder die Anzahl der Arbeitsstunden, so überschreiten Minijobber die Minijobgrenze und wechseln in einen versicherungspflichtigen Midijob. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die DEÜV-Meldungen.
Im Minijob werden auch Steuern fällig. Doch welche Möglichkeiten der Besteuerung gibt es und welche ist am günstigsten für den Minijobber und den Betrieb.
Der Urlaubsanspruch eines Minijobbers ist unstrittig. Doch wie ermitteln Sie die Anzahl der Urlaubstage bei einem Minijob.
Die Kombination Übungsleiterfreibetrag in einem Minijob ist eine beliebte Kombination und macht für Verein und Übungsleiter Sinn.
Die Ausübung von mehreren MInijobs ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Welche dies sind lesen Sie in diesem Artikel.