Mindestlohnerhöhung 2025
Ab 01.01.2025 wird der allgemeine Mindestlohn in Deutschland erhöht. Der Mindestlohn 2025 liegt bei 12,82 Euro Bruttostundenlohn.
Ab 01.01.2025 wird der allgemeine Mindestlohn in Deutschland erhöht. Der Mindestlohn 2025 liegt bei 12,82 Euro Bruttostundenlohn.
Erhöht sich das Entgelt oder die Anzahl der Arbeitsstunden, so überschreiten Minijobber die Minijobgrenze und wechseln in einen versicherungspflichtigen Midijob. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die DEÜV-Meldungen.
Der Midijobbereich oder Übergangsbereich ändert sich 2024. Denn nun beginnt er bei 538,01 Euro und endet bei 2.000 Euro regelmäßigem Monatsentgelt.
Zum 31.12.2023 endet die Übergangsregelung für Midijobber. Soll es sich 2024 auch weiterhin um versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit Krankenversicherungsschutz handeln, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer handeln.
Die Minijobgrenze steigt 2024 auf 538 Euro im Monat.
Arbeitnehmer, deren regelmäßig Entgelt im Bereich von 520,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich liegt, sind im Übergangsbereich beschäftigt. Inzwischen hat sich für diesen Übergangsbereich der Begriff „Midijob“ etabliert. Wichtig für die Einstufung als Midijobber ist die richtige versicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses.
Der Berechnungsfaktor F zur Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme bei Midijobs ändert sich ab 1.1.2023. Dadurch ergibt sich für 2023 eine neue Berechnungsformel für Midijobs. Ferner ist auch der Entgeltbereich bei den Midijobs ausgeweitet worden.
Die Entgeltgrenzen bei Midijobs (Übergangsbereich) sind zum 1.10.2022 angepasst worden
Arbeitnehmer, die knapp über der Minijobgrenze mit ihrem regelmäßigen Entgelt liegen, arbeiten regelmäßig im Übergangsbereich oder auch Midijobbereich. Hier werden die Beiträge zur Sozialversicherung nach einer besonderen Formel berechnet, die sich regelmäßig ändert. Wie lautet also die Midijob-Formel 2022?
Die neue Regierung wird die Minijobgrenze 2022 voraussichtlich auf 520 Euro im Monat erhöhen. Gleichzeitig soll dabei auch der Mindestlohn erhöht werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Minijobs. Update 29.1.2022: ab 1.10.2022 soll die Änderung kommen)