Kategorie: Mehrfachbeschäftigung

Mehrere Minijobs

Mehrere Minijobs sind möglich

Die Ausübung von mehreren MInijobs ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Welche dies sind lesen Sie in diesem Artikel.

Arbeitnehmer mit Minijob

Arbeitnehmer mit Minijob

Arbeitnehmer, die neben ihrer Hauptbeschäftigung einen Minijob ausüben, wollen regelmäßig ihr Nettoeinkommen aufbessern. Doch was muss im Lohnbüro beachtet werden, wenn ein Arbeitnehmer einen Minijob zusätzlich aufnimmt?

Mehrere Minijobs nebeneinander

In mehreren Minijobs nebeneinander arbeiten ist möglich

Es ist möglich, dass Minijobber in mehreren Minijobs nebeneinander arbeiten. Voraussetzung für diese Konstellation ist, dass die beiden Minijobs insgesamt nicht die Minijobgrenze überschreiten.

Nebenjob bei Krankheit und Urlaub

Nebenjob – was gilt bei Krankheit oder Urlaub?

Viele Minijobber üben den Minijob als Nebenjob aus. Das heißt, der Minijob ist ein Zubrot zur Hauptbeschäftigung. Nach aktuellen Zahlen arbeiten rund 3,1 Millionen Erwerbstätige in einem weiteren Job. Oft genug ist dies ein Minijob. Was ist hierbei aber beispielsweise zu beachten, wenn der Minijobber im Hauptjob krankgeschrieben ist?

Mehrere Minijobs

Mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben

Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben? Diese Frage stellen sich viele Minijobber, wenn sie neben einem bestehenden Minijob einen weiteren Minijob ausüben möchten. Die Antwort ist – wie so oft – mit einem „ja, aber…“ verbunden. Es kommt natürlich auf die Einzelheiten an. Wichtig bei den folgenden Ausführungen: Es darf kein versicherungspflichtiger Hauptjob ausgeübt werden.…
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Minijobber und weitere Beschäftigungen

Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern ausschließen

Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern sind zu dokumentieren, um bei einer Betriebsprüfung seine Nachweispflichten zu erfüllen.

Minijob und Nebentätigkeit

Nebentätigkeit im Minijob kann untersagt werden

Eine Nebentätigkeit des Arbeitnehmers ist grundsätzlich zulässig. Somit kann der Neben-Minijob, den einige Ihrer Minijobber nebenberuflich ausüben, grundsätzlich nicht durch den Hauptarbeitgeber untersagt werden. Allerdings kann der Arbeitgeber eine Unterlassung verlangen, wenn die berechtigten Interessen des (Haupt)Arbeitgebers beeinträchtigt werden.

Mindestlohn 2019 steigt

Mindestlohn 2019 steigt auf 9,19 Euro

Bereits im Sommer 2018 hat die Mindestlohnkommission festgelegt, dass der Mindestlohn 2019 steigt. Die Mindestlohn-Kommission hat sich aber diesmal sogar zu einem zweistufigen Anstieg des Mindestlohns entschieden. So legte die Kommission auch gleich den Mindestlohn für 2020 mit fest.

Nachweis weitere Beschäftigungen

Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern abfragen

Hat ein Minijobber weitere Beschäftigungen, so ist der Arbeitgeber verpflichtet diese abzufragen und bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung zu berücksichtigen. Unterlassen Sie das im Lohnbüro, so haben Sie bei einer Betriebsprüfung schlechte Karten. Es drohen nämlich empfindliche Nachzahlungen, wenn Sie weitere Beschäftigungen Ihrer Minijobber nicht abgefragt haben.

Wenn Minijob ein Nebenjob ist

Minijob ist Nebenjob

Der Minijob ist Nebenjob, wenn ein Minijob vom Arbeitnehmer im Nebenjob ausgeübt wird. Dann sollten Sie im Lohnbüro ein paar Besonderheiten beachten. So stellt sich die Frage, ob der Hauptjob Auswirkungen auf die Beurteilung des Minijobs hat. Aber auch bei der Personalplanung sollten Sie beachten, dass der Minijobber im Nebenjob nicht unbegrenzt eingesetzt werden darf.

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