Kategorie: Kurzfristigkeit

kurfristig und Minijob

Erst kurzfristig und dann im Minijob – das geht

Ist es möglich erst kurzfristig und dann im Minijob zu arbeiten? Diese Frage stellen sich viele Betriebe, wenn es darum geht Ihre kurzfristigen Aushilfen und Minijobber optimal einzusetzen und abzurechnen. Denn kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind sozialabgabenfrei und damit oft eine günstige Beschäftigungsart.

Lohnabrechnung Oktober 2017 für Minijobber

Die Lohnabrechnung Oktober 2017 für Ihre Minijobber hält wieder einige Besonderheiten bereit. Neben den herkömmlichen Herausforderungen der Abrechnung, wie die Einhaltung der 450-€-Minijobgrenze, ist für die Lohnabrechnung Oktober 2017 auch noch der ein oder andere Feiertag in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.

Arbeitsunfähigkeit im Minijob

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Minijobber

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Minijobber ist erforderlich. Denn Minijobber sind in diesem Zusammenhang wie Ihre übrigen Arbeitnehmer auch zu behandeln. Das heißt neben den Arbeitnehmerrechten, wie der Anspruch auf Lohnfortzahlung, hat der Minijobber natürlich auch Pflichten, wenn er arbeitsunfähig erkrankt.

Kurzfristige Aushilfen und Pauschalversteuerung

Sie haben die Möglichkeit für kurzfristige Aushilfen die Pauschalversteuerung zu wählen. Allerdings ist die Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen an einige Voraussetzungen geknüpft, die Sie einhalten sollten. Daneben stellt sich aber ohnehin auch noch die Frage, ob die Pauschalversteuerung überhaupt sinnvoll bei kurzfristig Beschäftigten ist.

Ferienjob und Mindestlohn

Mindestlohn im Ferienjob

Muss der Mindestlohn im Ferienjob gezahlt werden? Das ist eine Frage aus einem Seminar zum Thema Minijobs, welches ich kürzlich gehalten habe. Ich gab die Frage zurück in den Teilnehmerkreis und erhielt ein gehöriges Maß an Zurückhaltung. Scheinbar haben sich viele Betriebe mit diesem Thema noch gar nicht auseinandergesetzt. Das habe ich jedenfalls von den…
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Schülerjobs

Achtung bei Ferienjobs von Schulabgängern

Bei Ferienjobs von Schulabgängern sollten Sie in der Lohnabrechnung vorsichtig sein. Es gibt nämlich eine Besonderheit zu beachten. Beginnt der Schulabgänger (Schulentlassene) nach seinem Schulabschluss nämlich eine Berufsausbildung, können Sie ihn nicht als kurzfristige Aushilfe in den Sommerferien einstellen.

Arbeitslos und Kurzfristigkeit

Darum sollten Sie Arbeitslose nicht als Aushilfen einstellen

Kurzfristige Aushilfen sind beliebt, da sie für kurzfristige Arbeitseinsätze optimal eingesetzt werden können. Da keine Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber anfallen, verspricht diese Beschäftigungsart einen Gewinn für beide Seiten. Aber Vorsicht! Sie sollten Arbeitslose nicht als Aushilfen einstellen. Bevor jetzt einige von Ihnen den Kopf schütteln. Frei nach dem Motto: Wie kann denn so etwas…
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Ferienjob - 3 Monate oder 70 Arbeitstage

Kurzfristige Ferienjobber: 3 Monate oder 70 Arbeitstage?

Bei der Einstellung von kurzfristigen Ferienjobbern, stellt sich in vielen Betrieben die Frage, ob diese 3 Monate oder 70 Arbeitstage beschäftigt werden können. Die Antwort ist wie so oft (fast) ganz einfach, wenn Sie wissen, worauf Sie achten müssen.

Können kurzfristige und Minijob Beschäftigungzeitgleich ausgeübt werden

Minijob und kurzfristige Beschäftigung zeitgleich ausüben

Immer wieder erhalte ich Fragen zur Zusammenrechnung mehrerer gleichzeitig ausgeübter Beschäftigungen, vermehrt kommt dabei auch die Konstellation Minijob und kurzfristige Beschäftigung zur Sprache. Grundsätzlich sind mehrere Beschäftigungen zusammenzurechnen. Das gilt für die parallele Ausübung mehrerer Minijobs, aber auch wenn ein Arbeitnehmer mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen parallel bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt.

Kurzfristige Aushilfen regelmäßig im Betrieb einstellen

Kurzfristige Aushilfen nicht regelmäßig beschäftigen

Sie dürfen kurzfristige Aushilfen nicht regelmäßig beschäftigen. Stuft der Betriebsprüfer Ihre kurzfristigen Aushilfen nämlich als regelmäßig Beschäftigte ein, drohen empfindliche Nachzahlungen.

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