Kategorie: Kurzfristigkeit

Unterscheidung Minijob und kurzfristiger Job

Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen

Im Lohnbüro können Sie kurzfristige Aushilfen nicht nur nach der individuellen Steuerklasse abrechnen. Sie haben vielmehr auch die Möglichkeit die Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen zu nutzen. Dafür sind aber einige Bedingungen zu erfüllen, die Sie in einer Lohnsteuer-Außenprüfung auch nachweisen müssen. Fraglich ist auch, ob die Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen überhaupt sinnvoll ist.

Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung abrechnen

Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung einsetzen – das ist in vielen Betrieben in den Ferien eine gute Möglichkeit um die Urlaubsvertretung zu organisieren. Doch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung der Ferienjobber gilt es auf ein paar Dinge zu achten.

Kurzfristige Aushilfen und Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen

Entgeltfortzahlung ist auch bei kurzfristigen Aushilfen zu zahlen – es gibt aber Ausnahmen.

minijobs

Minijob auf Minijob – Unterbrechungen erkennen

Bei Minijobs, die nacheinander oder nebeneinander ausgeübt werden, ist im Lohnbüro Vorsicht geboten.

kurzfristigkeit

Kurzfristigkeitsgrenzen 2019 bleiben unverändert

Die Kurzfristigkeitsgrenzen 2019 ändern sich erstaunlicherweise nicht. Mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 wurden die Kurzfristigkeitsgrenzen von zwei Monaten bzw. 50 Arbeitstagen ausgeweitet. Somit betrugen die Zeitgrenzen für kurzfristigen Beschäftigungen seit 2015 drei Monaten bzw. 70 Arbeitstage.

Mindestlohn 2019 steigt

Mindestlohn 2019 steigt auf 9,19 Euro

Bereits im Sommer 2018 hat die Mindestlohnkommission festgelegt, dass der Mindestlohn 2019 steigt. Die Mindestlohn-Kommission hat sich aber diesmal sogar zu einem zweistufigen Anstieg des Mindestlohns entschieden. So legte die Kommission auch gleich den Mindestlohn für 2020 mit fest.

Kurzfristigkeitsgrenze 2019

Kurzfristigkeitsgrenzen 2019 bleiben bei 3 Monaten und 70 Arbeitstagen

In einem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf werden die Kurzfristigkeitsgrenzen 2019 dauerhaft auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage festgelegt. Damit gibt es bei den Kurzfristigkeitsgrenzen 2019 keine Rückkehr zu der früher geltenden Regelung. Dank der geplanten Neuregelung bleiben Ihnen in den Lohnbüros die komplizierten Übergangsregelungen der Sozialversicherungsträger (hoffentlich) erspart.

Schulabgänger kurzfristig beschäftigen

Beschäftigte Schulabgänger und kurzfristige Beschäftigung

Beschäftigte Schulabgänger und kurzfristige Beschäftigung können ein Risiko in der Lohnabrechnung darstellen. Denn unter Umständen handelt es sich hier um eine berufsmäßige Beschäftigung. Dann ist Kurzfristigkeit ausgeschlossen.

Minijob und kurzfristig

Minijob und kurzfristige Aushilfstätigkeit zeitgleich ausüben

Die Frage, ob ein Minijob und kurzfristige Aushilfstätigkeit zeitgleich ausgeübt werden können, wird mir immer wieder gestellt. Die Antwort ist eigentlich ganz einfach. Doch auf ein paar Punkte sollten Sie im Lohnbüro natürlich dennoch achten, um nicht doch in eine Betriebsprüfungsfalle zu tappen.

Schüleraushilfen

Schüleraushilfen richtig befristen in den Ferien

Im Sommer stellen sich wieder viele Lohnabrechner die Frage, wie sie Schüleraushilfen richtig befristen können. Eigentlich ganz einfach. Denn auch Schüleraushilfen können kurzfristige Aushilfen und damit sozialabgabenfrei sein. Somit gelten die Regelungen zur Kurzfristigkeit. Mit ein paar kleinen Kniffen gelingt es Schüleraushilfen richtig zu befristen.

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